1. August in Brunnen: Regierung steht hinter Polizei

publiziert: Donnerstag, 15. Dez 2005 / 14:24 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 15. Dez 2005 / 16:05 Uhr

Schwyz - Die Polizei habe vertretbar gehandelt und ihren Auftrag erfüllt, als sie den unbewilligten Aufmarsch von Nazis am 1. August in Brunnen SZ duldete.

Nach der Feier auf dem Rütli waren rund 600 Rechtsextreme durch das Dorf marschiert.
Nach der Feier auf dem Rütli waren rund 600 Rechtsextreme durch das Dorf marschiert.
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Zu diesem Schluss kommt die Schwyzer Kantonsregierung. In der Antwort auf eine Interpellation im Kantonsrat hält die Regierung fest, dank dem Vorgehen sei Schaden an Menschen und Sachen weitgehend vermieden worden. Es sei deshalb verhältnismässig gewesen, den Marsch der Rechtsextremen zu tolerieren.

Die Schwyzer Regierung hatte vor dem 1. August bekannt gegegen, sie dulde in Brunnen keine Demonstrationen, weder von links noch von rechts. Trotzdem waren nach der Feier auf dem Rütli rund 600 Rechtsextreme auf der Hauptstrasse durch das Dorf marschiert.

Folgen der Demonstration vorrangig

Zwar habe sich die Einsatzleitung vorgängig eingehend mit den Folgen einer unbewilligten Demonstration befasst und deren Wahrscheinlichkeit als sehr hoch eingestuft. Bei einer Auflösung der Kundgebung hätte aber das Risiko bestanden, dass es zu schweren Delikten gegen Personen und Sachwerten kommen könnte.

Deshalb sei laut der Regierung auch in Kauf genommen worden, dass die Rechtsextremen wegen der engen räumlichen Verhältnisse auf die Strasse auswichen und dort weitermarschierten.

Keine Verantwortlichen gefunden

Die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, ist laut der Regierung schwierig, da kein Gesuch eingereicht worden sei. Auch für die Aufrufe zum Treffen auf dem Rütli und in Brunnen seien keine verantwortlichen Personen oder Organisationen auszumachen. Deshalb seien auch keine Auflagen möglich gewesen.

Am 1. August selber habe die Polizei darauf verzichtet, die Identität der Personen festzustellen, um die Situation nicht eskalieren zu lassen. Die nachträgliche Identifikation gestalte sich entsprechend aufwändig.

Dennoch seien mehrere Strafanzeigen eingereicht worden, weitere seien noch pendent.

(fest/sda)

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