120 000 Personen verloren Krankenversicherung

publiziert: Mittwoch, 7. Mrz 2007 / 12:51 Uhr

Bern - Die Krankenkassen haben in der Schweiz für 120 000 Menschen, die ihre Prämien nicht bezahlten, den Versicherungsschutz aufgehoben. Das zeigt eine Umfrage der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK). Sie hält den Zustand für unhaltbar.

1,6 Prozent der Schweizer Bevölkerung haben keinen Versicherungsschutz. (Archivbild)
1,6 Prozent der Schweizer Bevölkerung haben keinen Versicherungsschutz. (Archivbild)
Die GDK führte bei den Kantonen eine Umfrage durch, um zu ermitteln, ob die in den letzten Wochen oft genannte Schätzung von 150 000 Betroffenen stimmt.

Wie einer Mitteilung zu entnehmen ist, antworteten darauf 14 Kantone. Hochgerechnet auf das ganze Land haben 120 000 Personen keinen Versicherungsschutz.

Mit rund 17 000 Leistungssistierungen liegt der Kanton Zürich an der Spitze. Dahinter folgen der Aargau mit rund 10 000 Betroffenen und Neuenburg mit 8000. In Neuenburg haben fast fünf Prozent aller Einwohner keinen Krankenversicherungsschutz.

Zahl wird wohl steigen

Insgesamt sind in der Schweiz 1,6 Prozent der Bevölkerung von einem Leistungsaufschub der Krankenversicherung betroffen. Die GDK befürchtet, dass die Zahl der Betroffenen noch weiter steigt, weil noch nicht alle Zahlungsausstände des letzten Jahres zu einer Sperre führten.

Für eine obligatorische Versicherung sei dies unannehmbar, schreibt die GDK. Das Versicherungsobligatorium werde damit «in sträflicher Weise» ausgehöhlt.

Für die Betroffenen habe die Sistierung weit reichende Konsequenzen: Bei privaten Leistungserbringern müssten sie damit rechnen, abgewiesen zu werden.

Leistungen deutlich früher aufgeschoben

Die hohe Zahl der Sistierungen beruht auf einer Anfang 2006 in Kraft gesetzte Gesetzesänderung: Die Krankenkassen schieben ihre Leistungen deutlich früher auf.

Bis Ende 2005 warteten sie, bis ein Verlustschein vorlag; heute müssen sie ihre Leistungen aufschieben, sobald im Betreibungsverfahren ein Fortsetzungsbegehren gestellt wurde.

Bis das Betreibungsverfahren abgeschlossen sei, dauere es in der Regel 8 bis 24 Monate, schreibt die GDK. Während dieser Zeit sei nicht klar, ob der Betriebene zahlungsunfähig oder zahlungsunwillig sei.

Kantone und Gemeinden könnten den Versicherten aber nur dann finanziell beistehen, wenn deren Zahlungsunfähigkeit erwiesen sei.

(rr/sda)

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