13 Jahre Zuchthaus wegen vorsätzlicher Tötung der Ehefrau

publiziert: Dienstag, 13. Jan 2004 / 19:50 Uhr

Unterkulm - Das Bezirksgericht Kulm hat einen 49-jährigen Schweizer, der vor zwei Jahren in Schöftland AG seine Frau zu Tode geprügelt hat, zu 13 Jahren Zuchthaus verurteilt.

Der Angeklagte bleibe sicher noch 11 Jahre im Strafvollzug.
Der Angeklagte bleibe sicher noch 11 Jahre im Strafvollzug.
Der Angeklagte hatte im Februar 2002 in der gemeinsamen Wohnung seine Frau unter Alkoholeinfluss während Stunden verprügelt und misshandelt. Dabei zog sich das Opfer derart schwere Verletzungen zu, dass es Stunden später an äusseren Blutungen und an einer Hirnlähmung starb.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Tat vorsätzlich begangen hatte. Zumindest habe er den Tod der Frau in Kauf genommen, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsbegründung.

Das Paar hatte im Oktober 2001 geheiratet und war bei Polizei und Behörden wegen früheren Streigkeiten bekannt. Nach einem Gespräch mit den Behörden wenige Tage vor der Tat hatte die Frau aber auf eine Strafanzeige gegen ihren Mann verzichtet.

Trotz einer schlechten Prognose im psychiatrischen Gutachten verzichtete das Gericht auf eine Sicherheitsverwahrung. Der Angeklagte bleibe sicher noch 11 Jahre im Strafvollzug. Damit könne er erstmals über eine längere Zeit therapiert werden, erklärte der Gerichtspräsident.

Falls die Psychotherapie keine positiven Resultagte bringe, könne das Gericht vor Ablauf des Strafvollzuges immer noch eine Sicherheitsverwahrung anordnen. Der Staatsanwalt kündigte nach der Verhandlung den Weiterzug des Urteils ans Obergericht an.

Der Fall Schöftland hatte im Aargau verschiedene Massnahmen zur Folge. Seit dem Tötungsdelikt rückt die Polizei bei jeder Meldung über häusliche Gewalt unverzüglich aus. Mit dem neuen Polizeigesetz sollen die Behörden zudem die Kompetenz erhalten, eine gewalttätige Person bis zu 20 Tagen aus der gemeinsamen Wohnung wegzuweisen.

(bert/sda)

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