Malediven - Andere Sitten

15-jähriges Vergewaltigungsopfer wird doch nicht ausgepeitscht

publiziert: Donnerstag, 22. Aug 2013 / 10:01 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 22. Aug 2013 / 10:27 Uhr
Das Ferienparadies wendet Elemente des islamischen Gesetzes der Scharia an.
Das Ferienparadies wendet Elemente des islamischen Gesetzes der Scharia an.

Malé - Die Justiz der Malediven hat ein Urteil revidiert, das Peitschenhiebe für ein 15-jähriges Vergewaltigungsopfer vorsah. Der Schuldspruch hatte im Februar für heftige internationale Proteste gesorgt.

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Der Oberste Gerichtshof begründete am Mittwoch die Kassation damit, dass die Jugendliche ihr Geständnis in einem traumatischem Zustand nach der Vergewaltigung abgelegt habe und deswegen «nicht verhandlungsfähig» gewesen sei. Das Mädchen, das von ihrem Stiefvater missbraucht worden sein soll, sollte wegen vorehelichem Sex mit einem anderen Mann hundert Peitschenhiebe bekommen, sobald sie volljährig wird.

Dass das Mädchen überhaupt auf der Anklagebank landete, lag daran, dass die Polizei bei ihren Ermittlungen zum Vorwurf der Vergewaltigung feststellte, dass sie zuvor auch einvernehmlichen Sex mit einem anderen Mann hatte. Dem Stiefvater selbst drohen wiederum bis zu 25 Jahre Haft, weil er die Jugendliche nicht nur vergewaltigt, sondern auch ein Baby mit ihr gezeugt und dieses anschliessend getötet haben soll.

UNO: «Barbarischer Brauch»

Die Regierung hatte in Reaktion auf die weltweite Empörung über das Urteil selbst Einspruch im Namen der Jugendlichen eingelegt. Die UNO und mehrere Menschenrechtsorganisationen hatten die üblichen Peitschenstrafen für Frauen mehrfach als «barbarischen Brauch» gegeisselt. Der Sprecher von Präsident Mohammed Waheed sagte der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag, der Staatschef sei «überglücklich» über die Aufhebung des Schuldspruchs.

Der Inselstaat wendet in seiner Rechtsprechung Elemente des islamischen Gesetzes der Scharia und des englischen Common Law an. Vorehelicher Sex ist auf den Malediven illegal, für die zahlreichen Urlauber und ausländischen Hochzeitstouristen gilt diese Regel jedoch nicht.

(dap/sda)

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