18 Jahren Zuchthaus wegen Mord

publiziert: Donnerstag, 30. Nov 2006 / 01:31 Uhr

Bellinzona - Das Strafgericht Bellinzona hat den 26-jährigen Pakistaner, der im Juli 2005 seine Frau mit einem Hammer erschlug, zu 18 Jahren Zuchthaus verurteilt.

Das Gericht machte keine mildernden Umstände geltend.
Das Gericht machte keine mildernden Umstände geltend.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass es sich nicht um ein Delikt aus Leidenschaft, sondern um Mord handelte. Der Hilfsarbeiter habe seine Frau getötet, um einer Scheidung zuvorzukommen. Dies hätte für ihn automatisch eine Abschiebung nach Pakistan und somit finanzielle Einbussen zur Folge gehabt, sagte Richter Mauro Ermani am Abend. Mildernde Umstände könnten keine geltend gemacht werden.

Bei dem Paar handelte es sich um Cousin und Cousine, die erst vier Monate vor der Tat eine arrangierte Ehe eingegangen waren. Während sie seit ihrem dritten Lebensjahr im Tessin lebte und die Schweizer Staatsbürgerschaft besass, reiste er erst kurz vor der Hochzeit in die Schweiz ein.

Koran nicht gelesen

Der Pakistaner störte sich an der westlichen Lebensweise seiner vier Jahre jüngeren Frau, die weder den Koran las noch seinen Befehlen gehorchte, dafür einen Job ausübte und Jeans trug.

Als sie die Scheidung verlangte, fürchtete er um seine Zukunft in Europa. Am 24. Juli erschlug der heute 26-Jährige deshalb seine schlafende Frau in der gemeinsamen Wohnung in Bellinzona mit einem Hammer.

Danach fügte er sich mit einem Messer selbst Verletzungen zu. Der Polizei gab er an, aus Notwehr gehandelt zu haben. Vor Gericht behauptete er, er sei bei der Tat blind vor Wut gewesen. Das psychiatrische Gutachten bescheinigte ihm indes eine volle Zurechnungsfähigkeit.

«Absolute Brutalität»

Für Richter Ermani handelte es sich um eine Tat von «absoluter Brutalität», wie man sie nur aus Horrorfilmen kenne. Dass das Gericht den Pakistaner nicht wie von der Anklage gefordert zur Höchststrafe von 20 Jahren verurteilte, hat linguistische und geografische Gründe.

Die Verteidigung hatte eine Strafe von maximal acht Jahren gefordert. Sie ging von einem so genannten passionalen Delikt aus.

(ht/sda)

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