18 Monate Gefängnis bedingt für Basler Frauenärztin

publiziert: Donnerstag, 21. Okt 2004 / 19:02 Uhr

Basel - Das Basler Strafgericht hat eine 60-jährige Gynäkologin wegen fahrlässiger Tötung zu 18 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Damit ging es über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Es verhängte zudem ein teilweises Berufsverbot.

Die Angeklagte hatte mit einer Elektroschlinge die Gebärmutterbasis durchstossen.
Die Angeklagte hatte mit einer Elektroschlinge die Gebärmutterbasis durchstossen.
Im Mai 2001 war in der Privatpraxis der Angeklagten eine 59-jährige Frau bei einer operativen Gebärmutterspiegelung unter Vollnarkose und Stromanwendung gestorben. Die Angeklagte hatte mit einer Elektroschlinge die Gebärmutterbasis durchstossen und eine Beckenschlagader sowie eine Beckenvene perforiert. Todesursache war inneres Verbluten.

Das Gericht war zum Schluss gekommen, dass die Angeklagte mehrfach die Sorgfaltspflicht verletzt und so den Tod der Patientin verursacht habe. Dabei habe sie grobfahrlässig gehandelt, sagte die Gerichtspräsidentin in der mündlichen Begründung des Urteils.

Bei den Pflichtverletzungen steht der Umstand, dass die Ärztin trotz fehlender Sicht Strom eingesetzt hat, im Vordergrund. Die Sicht war wegen Blut und Störungen auf dem Monitor beeinträchtigt gewesen.

Technik nicht beherrscht

Das Gericht habe den Eindruck gewonnen, dass die Angeklagte die Technik des Eingriffs nicht ausreichend beherrsche. Es sei wohl ein Zufall, dass bei den fünf gleichartigen Eingriffen vor dem fatalen Zwischenfall nichts passiert sei, sagte die Gerichtspräsidentin.

Die Vorsitzende hielt auch fest, dass sich die Angeklagte nach dem Tod der Patientin den Angehörigen gegenüber nicht korrekt verhalten und damit die Standesregeln verletzt habe. Dass sie den fatalen Eingriff noch in Rechnung gestellt habe, zeuge nicht vom nötigen Fingerspitzengefühl.

Als Nebenstrafe hat das Gericht ein teilweises Berufsverbot ausgesprochen. Während fünf Jahren ist es der Ärztin untersagt, operative Hysteroskopien (Gebärmutterspiegelungen) unter Strom vorzunehmen. Die zivilrechtliche Seite des tragischen Falls ist bereits erledigt.

(bert/sda)

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