Prozess

20 Jahre nach Dulliker Raubmord fordert Anklage 15 Jahre Gefängnis

publiziert: Dienstag, 29. Apr 2014 / 22:02 Uhr
Gemäss Staatsanwalt ist klar, dass der zweite Mann tötete.
Gemäss Staatsanwalt ist klar, dass der zweite Mann tötete.

Olten SO - Im Prozess zwei Jahrzehnte nach dem Raubmord von Dulliken SO hat der Staatsanwalt für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren gefordert. Das Amtsgericht Olten-Gösgen solle den 51-jährigen Serben wegen Mordes verurteilen. Der Verteidiger fordert einen Freispruch.

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Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten vor, als Mittäter in der Nacht auf den 1. August 1993 in Dulliken einen allein lebenden 80-jährigen Witwer brutal in dessen Wohnung getötet zu haben.

Der im November 2012 verhaftete Serbe mit Wohnsitz im Aargau hatte am Montag bei der Befragung vor Gericht gestanden, er habe den Raub zusammen mit einem heute 40-jährigen Landsmann ausgeführt. Er habe den Rentner jedoch nicht getötet, sondern der Komplize sei der Täter. Dieser lebt in Serbien.

Gemäss Staatsanwalt ist klar, dass der zweite Mann tötete. Der Angeklagte habe ihm dabei geholfen. Dessen Verschulden wiege sehr schwer. Es gebe zwei Haare vom Angeklagten, die im Schlafzimmer des Opfers gefunden worden seien. Das eine Haar weise eine DNA-Kombination auf, über die nur 0,5 Prozent der Bevölkerung verfügten.

Verteidigung will Freispruch

Der Verteidiger forderte in seinem Plädoyer einen Freispruch. Es habe kein faires Verfahren gegeben. Die Staatsanwaltschaft habe keine Beweise und konstruiere eine Geschichte aus Annahmen, Behauptungen und Spekulationen. Die zwei Haare als Beweisstücke vom Tatort gebe es nicht mehr.

Der Verteidiger verlangte für seinen Mandanten, der in Untersuchungshaft sitzt, eine Genugtuung von 104'000 Franken und eine Entschädigung von 70'000 Franken.

Er warf die Frage auf, weshalb der in Serbien lebende Verdächtige nie befragt worden sei. Gemäss Staatsanwalt wird alles versucht, um diesen Verdächtigen zur Rechenschaft ziehen zu können.

Das Tötungsdelikt galt während Jahren als ungeklärtes Verbrechen. Die Ermittlungen waren zunächst erfolglos geblieben. Im Jahr 2008 nahm die Staatsanwaltschaft Solothurn die Ermittlungen wieder auf.

Den entscheidenden Hinweis erhielten die Behörden im August 2011 von einem anonymen Zeugen. In der Folge kamen auch verdeckte Ermittler zum Einsatz. Das Amtsgericht Olten-Gösgen wird das Urteil am kommenden Dienstag eröffnen.

(fest/sda)

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