300 000 Franken für Mobbing-Opfer in Vevey

publiziert: Montag, 8. Nov 2004 / 12:25 Uhr

Lausanne - Die Gemeinde Vevey VD muss einer gemobbten Angestellten über 300 000 Franken Entschädigung zahlen. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Waadtländer Kantonsgerichts bestätigt und die Berufung der Gemeinde abgewiesen.

Das Opfer litt unter starken psychischen Störungen.
Das Opfer litt unter starken psychischen Störungen.
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Die Frau hatte seit 1981 im Bereich der Berufsberatung gearbeitet. Ab 1995 führten die Probleme mit ihrem neuen Chef, der sie mit harschen Notizen eindeckte, bei ihr zu schweren psychischen Schwierigkeiten. Sie wurde teilweise arbeitsunfähig und 1997 von der Gemeinde Vevey schliesslich entlassen.

Auf Klage der Betroffenen sprach ihr das Waadtländer Kantonsgericht im April 2003 insgesamt 273 000 Franken inklusive Zins für Lohnausfall, Genugtuung sowie als Entschädigung für die ungerechtfertigte Entlassung zu. Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Berufung von Vevey nun abgewiesen.

Laut den Lausanner Richtern ist der Entscheid der Waadtländer Kollegen nicht zu beanstanden. Insbesondere hätten sie der Frau angesichts der Schwere der Persönlichkeitverletzung neben der Entschädigung von 38 000 Franken für die Entlassung eine Genutuung in der Höhe von 25 000 Franken zusprechen dürfen.

(fest/sda)

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