Prozess

48-jähriger Schweizer wegen «Cam-Sex» mit Teenagern verurteilt

publiziert: Mittwoch, 22. Okt 2014 / 16:03 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 22. Okt 2014 / 16:39 Uhr
Der Mann aus dem St. Galler Rheintal suchte sich seine Opfer vornehmlich auf Chat-Portalen. (Symbolbild)
Der Mann aus dem St. Galler Rheintal suchte sich seine Opfer vornehmlich auf Chat-Portalen. (Symbolbild)

Bern - Das Kreisgericht Rheintal hat am Mittwoch einen 48-jährigen Schweizer der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern und der mehrfachen Pornografie schuldig gesprochen. Der Angeklagte soll rund 20 junge Mädchen über Skype zu «Cam-Sex» aufgefordert haben.

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Der Mann aus dem St. Galler Rheintal suchte sich seine Opfer vornehmlich auf Chat-Portalen, die von Teenagern benutzt werden. Zwischen April und November 2013 wählte er aufgrund ihrer verwendeten Nicknames gezielt Mädchen im Alter von 12 bis 15 Jahren aus und überredete sie, auf Skype zu wechseln und sich via Kamera-Verbindung mit ihm zu unterhalten.

Er forderte die Mädchen auf, sich nackt zu zeigen. Einige der Mädchen soll er dazu gebracht haben, dass sie ihm bei sexuellen Handlungen zusahen oder an sich selber sexuelle Handlungen vornahmen. Der Beschuldigte achtete darauf, dass sein Gesicht nicht zu erkennen war. Insgesamt wird von rund 20 «Cam-Sex»-Unterhaltungen ausgegangen.

Der 48-Jährige wird auch beschuldigt, regelmässig kinderpornografische Bilder und Filme aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Die Aufnahmen zeigen vereinzelt auch Buben in Nacktposen oder bei sexuellen Handlungen mit Erwachsenen.

Abgekürztes Verfahren

Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von vier Jahren. Der Mann muss die begonnene ambulante, deliktorientierte Therapie fortführen, solange es vom Therapeuten für notwendig erachtet wird.

Das Strafverfahren erfolgte im sogenannten abgekürzten Verfahren. Dies bedeutet, dass sich der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft vorgängig auf eine Strafe geeinigt hatten. Das zuständige Kreisgericht Rheintal entschied am Mittwoch über den Strafantrag, führte jedoch kein Beweisverfahren mehr durch.

(flok/sda)

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