Bundesamts für Sozialversicherung sagt Ja zu Mutterschaftsversicherung

5000 Frauen profitieren künftig von Genfer Mutterschaftsversicherung

publiziert: Freitag, 26. Jan 2001 / 17:43 Uhr

Genf - Der Mutterschaftsversicherung im Kanton Genf steht nichts mehr im Wege: Nach dem positiven Entscheid des Genfer Grossen Rats vom vergangenen Dezember hat nun auch das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) seine Zustimmung gegeben.

Das BSV erteilt laut Mitteilung vom Freitag den im Kanton Genf domizilierten AHV-Ausgleichskassen die Bewilligung zur Schaffung einer kantonalen Mutterschaftsversicherung. Das entsprechende Gesetz wurde vom Genfer Grossen Rat am 14. Dezember 2000 einstimmig verabschiedet und soll auf den 1. Juli 2001 in Kraft treten.

Nach dem Scheitern der Mutterschaftsversicherung auf eidgenössischer Ebene in der Abstimmung vom Juni 1999 hatte Genf den kantonalen Weg eingeschlagen. Rechte, Linke und Staatsrat hatten Projekte präsentiert, nach neun Monaten Hin und Her gelang der Sozialkommission der Kompromiss.

Die Genfer Mutterschaftsversicherung wird eine Dauer von 16 Wochen haben. Sie gilt für Mütter, die mindestens drei Monate im Kanton Genf gearbeitet haben. Sie haben Anspruch auf 80 Prozent ihres Einkommens. Rund 5000 Frauen werden pro Jahr davon profitieren können.

Finanziert wird die Versicherung durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es wird ein Ausgleichsfonds nach dem Modell der AHV und der Hinterbliebenenversicherung eingerichtet. Er wird zu Beginn mit 20 Millionen Franken dotiert.

(sda)

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