Gegen harte US-Forderungen
73 Schweizer Banken wehren sich
publiziert: Freitag, 24. Okt 2014 / 13:58 Uhr / aktualisiert: Freitag, 24. Okt 2014 / 14:33 Uhr
Die Schweizer Banken sind mit den Forderungen der USA nicht einverstanden.
Zürich - Im Steuerstreit mit den USA wehren sich Schweizer Banken gegen harte Forderungen aus Washington, die ihnen vor kurzem ins Haus flatterten. 73 Banken der Kategorie 2 zur Bereinigung des Steuerstreits schickten nun einen Brief mit Einwänden an das US-Justizministerium.
Am 22. September hatte das US-Justizministerium den Banken der Kategorie 2 einen Modellvertrag zur Beilegung des Steuerstreits, ein so genanntes Non Prosecution Agreement (NPA), geschickt. Darin forderten die USA eine extrem weitgehende Kooperation der rund 100 Banken der Kategorie 2.
So sollen sich die Schweizer Banken gemäss «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) unter anderem dazu verpflichten, künftig jegliche Kenntnis einer Handlung oder Information, die irgendwie mit dem Thema US-Steuern zusammenhängt, vollständig in die USA zu melden. Diese Forderung gilt nicht nur für die Bank, sondern auch für die Muttergesellschaft, alle Tochterfirmen, Verwaltungsräte, Manager, Mitarbeiter und externe Berater.
Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden
Weiter soll sich eine Bank verpflichten, alle Anklagen, Administrativ- und Zivilverfahren in sämtlichen Jurisdiktionen der Welt gegen Institute und Personen, die mit dem US-Steuerrecht zu tun haben könnten, vollständig dokumentiert den USA zu melden. Die Banken würden so faktisch gezwungen, Mitarbeiter und Dritte zu denunzieren und Anklagen der USA zu unterstützen.
Diese Unterstützung würde auch gegenüber allen ausländischen Strafverfolgungsbehörden gelten, die das US-Justizministerium bei seinen Untersuchungen unterstützt.
Sollte eine Bank eine dieser Forderungen nicht befolgen, würde für sie das ganze Abkommen zur Beilegung des Steuerstreits hinfällig. Die bezahlte Busse wäre laut NZZ verloren. Im Modellvertrag wird kein Datum für ein Ende dieser Kooperation genannt. Betroffene sprachen von einer Geiselhaft für die Ewigkeit.
Änderungswünsche formuliert
Der Modellvertrag stiess den Schweizer Banken sauer auf. 73 Geldinstitute haben nun einen Brief an das US-Justizministerium geschrieben, in dem sie Änderungen im Modellvertrag verlangen. «Das NPA ist in dieser Form nicht akzeptabel, insbesondere weil es gegen Schweizer Recht verstösst», sagten Banker, die anonym bleiben wollten, am Freitag im Gespräch mit der Nachrichtenagentur SDA.
So sei die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden von Drittstaaten ein Verstoss gegen schweizerisches Recht. Das gleiche gelte für die Verpflichtung zur Offenlegung sämtlicher Informationen und Unterlagen nach Ermessen der amerikanischen Seite. Zudem sei diese Forderung nicht gedeckt durch die vom Bundesrat erhaltene Bewilligung zur Zusammenarbeit mit dem US-Justizministerium (DOJ).
Auch die Mitteilungspflicht an das DOJ über alle laufenden Anklagen sowie Straf-, Administrativ- und Zivilverfahren, die im Inland oder Ausland gegen die Bank und involvierte Personen geführt werden, sei ein Verstoss gegen Schweizer Gesetze.
Geltungsbereich soll eingegrenzt werden
Ebenfalls fordern die Schweizer Banken eine Eingrenzung des Geltungsbereichs. Dieser solle sich - wie ursprünglich vorgesehen - nur auf die Steuerdivision beschränken, statt auf sämtliche Abteilungen des US-Justizministeriums und auf andere US-Strafverfolgungsbehörden.
Zudem sei im NPA unklar, ob die Busse, die Schweizer Banken zahlen müssen, eine Gesamtlösung sei, mit der alle Ansprüche erledigt würden. Laut NZZ fordern die Schweizer Banken das DOJ auf, den Modellvertrag in zwölf Punkten abzuändern.
So sollen sich die Schweizer Banken gemäss «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) unter anderem dazu verpflichten, künftig jegliche Kenntnis einer Handlung oder Information, die irgendwie mit dem Thema US-Steuern zusammenhängt, vollständig in die USA zu melden. Diese Forderung gilt nicht nur für die Bank, sondern auch für die Muttergesellschaft, alle Tochterfirmen, Verwaltungsräte, Manager, Mitarbeiter und externe Berater.
Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden
Weiter soll sich eine Bank verpflichten, alle Anklagen, Administrativ- und Zivilverfahren in sämtlichen Jurisdiktionen der Welt gegen Institute und Personen, die mit dem US-Steuerrecht zu tun haben könnten, vollständig dokumentiert den USA zu melden. Die Banken würden so faktisch gezwungen, Mitarbeiter und Dritte zu denunzieren und Anklagen der USA zu unterstützen.
Diese Unterstützung würde auch gegenüber allen ausländischen Strafverfolgungsbehörden gelten, die das US-Justizministerium bei seinen Untersuchungen unterstützt.
Sollte eine Bank eine dieser Forderungen nicht befolgen, würde für sie das ganze Abkommen zur Beilegung des Steuerstreits hinfällig. Die bezahlte Busse wäre laut NZZ verloren. Im Modellvertrag wird kein Datum für ein Ende dieser Kooperation genannt. Betroffene sprachen von einer Geiselhaft für die Ewigkeit.
Änderungswünsche formuliert
Der Modellvertrag stiess den Schweizer Banken sauer auf. 73 Geldinstitute haben nun einen Brief an das US-Justizministerium geschrieben, in dem sie Änderungen im Modellvertrag verlangen. «Das NPA ist in dieser Form nicht akzeptabel, insbesondere weil es gegen Schweizer Recht verstösst», sagten Banker, die anonym bleiben wollten, am Freitag im Gespräch mit der Nachrichtenagentur SDA.
So sei die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden von Drittstaaten ein Verstoss gegen schweizerisches Recht. Das gleiche gelte für die Verpflichtung zur Offenlegung sämtlicher Informationen und Unterlagen nach Ermessen der amerikanischen Seite. Zudem sei diese Forderung nicht gedeckt durch die vom Bundesrat erhaltene Bewilligung zur Zusammenarbeit mit dem US-Justizministerium (DOJ).
Auch die Mitteilungspflicht an das DOJ über alle laufenden Anklagen sowie Straf-, Administrativ- und Zivilverfahren, die im Inland oder Ausland gegen die Bank und involvierte Personen geführt werden, sei ein Verstoss gegen Schweizer Gesetze.
Geltungsbereich soll eingegrenzt werden
Ebenfalls fordern die Schweizer Banken eine Eingrenzung des Geltungsbereichs. Dieser solle sich - wie ursprünglich vorgesehen - nur auf die Steuerdivision beschränken, statt auf sämtliche Abteilungen des US-Justizministeriums und auf andere US-Strafverfolgungsbehörden.
Zudem sei im NPA unklar, ob die Busse, die Schweizer Banken zahlen müssen, eine Gesamtlösung sei, mit der alle Ansprüche erledigt würden. Laut NZZ fordern die Schweizer Banken das DOJ auf, den Modellvertrag in zwölf Punkten abzuändern.
(bg/sda)
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