AKW Mühleberg: Rechtsstreit geht weiterBern - Gegen die unbefristete Betriebsbewilligung fürs Kernkraftwerk Mühleberg haben Anwohner vor Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) habe bei seinem Entscheid die Einspracheberechtigung der Einsprecher nicht geklärt.
(fkl/sda)

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Das Kernkraftwerk Mühleberg des bernischen Energiekonzerns BKW.
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Auch sei den Einsprechern das rechtliche Gehör verweigert worden, indem ihnen Akten vorenthalten worden seien, sagte der Anwalt der Beschwerdeführer, Rainer Weibel, vor den Medien in Bern. Das UVEK habe von den Einsprechern Schlussbemerkungen verlangt, dann aber ein weiteres Gutachten eingeholt. Das sei klar unzulässig, so Weibel. Kollektivbeschwerde eingereicht Die Kollektivbeschwerde stammt von 14 Personen aus der Zone 1 rund ums Kernkraftwerk und von 93 Menschen aus der Zone 2, also von insgesamt 107 Anwohnern. Auch eine lokale Ökogruppe hat Beschwerde eingereicht. Die Anwohner und die lokale Ökogruppe gehören zu den mehr als 1900 Personen, Organisationen und Gemeinden, welche im vergangenen Sommer gegen das Gesuch der BKW um eine unbefristete Betriebsbewilligung Einsprache erhoben hatten. Laut Weibel musste er im Namen der 107 Personen und der einen lokalen Organisation bis zum 1. Februar Beschwerde gegen den Entscheid des UVEK erheben. Für die Mehrzahl der anderen Einsprechenden laufe aber wahrscheinlich die Beschwerdefrist noch. Entsprechende Aussagen des UVEK seien allerdings unklar. Mühleberg als sicher eingeschätzt Das Kernkraftwerk Mühleberg des bernischen Energiekonzerns BKW ist derzeit noch das einzige AKW in der Schweiz mit einer befristeten Betriebsbewilligung. Sie läuft Ende 2012 aus. Die BKW machte deshalb in ihrem Gesuch Ungleichbehandlung geltend. «Mühleberg» sei ausserdem als sicher eingeschätzt worden.
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