Wegen gescheiterter Referenden
AUNS will Grundsatzurteil zu Referenden
publiziert: Montag, 29. Okt 2012 / 15:55 Uhr / aktualisiert: Montag, 29. Okt 2012 / 23:49 Uhr
Falls die Bundeskanzlei die Referenden weiter als gescheitert sieht, geht die AUNS vor Bundesgericht.
Bern - Die AUNS geht vor das Bundesgericht - wenn die Bundeskanzlei (BK) die nachgereichten Unterschriften zu den Steuerabkommen-Referenden mit Deutschland und Grossbritannien nicht doch noch akzeptiert. Die Verantwortlichen der Referenden wollen einen Grundsatzentscheid.
"Die Frage wurde nicht kontrovers diskutiert, der Entscheid fiel rasch", sagte Geschäftsführer Werner Gartenmann am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Der Vorstand sprach sich an einer Sitzung in Muri bei Bern einstimmig für den Beschwerdegang aus.
Das 18-köpfige Gremium wolle mit dem angekündigten Gang nach Lausanne keinen Druck auf die BK ausüben, versicherte Gartenmann. Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) hoffe aber, dass durch die breite öffentliche Diskussion der Missstand auch von der Bundeskanzlei erkannt werde.
"Es kann nicht sein, dass durch Umstände, auf welche das Referendumskomitee keinen Einfluss nehmen kann, die direkte Demokratie ausgehebelt wird", sagte Gartenmann.
Die AUNS macht unter anderem Verzögerungen in einigen Gemeinden für das Scheitern der Referenden verantwortlich. Beispielsweise erhielten die Komitees aus dem Kanton Genf ein Paket mit 1500 Unterschriften kurz nach Ablauf der Sammelfrist - Grund war ein nicht angebrachter "Priority"-Kleber auf der Postsendung.
AUNS wartet definitive Verfügung ab
Diesen und weitere Zwischenfälle hat die AUNS in einer schriftlichen Stellungnahme zuhanden der BK dokumentiert. Die AUNS pocht darauf, dass die BK in ihrer definitiven Verfügung zu den Referenden zu Deutschland und Grossbritannien die je rund 2800 nachgereichten Unterschriften mitzählt. Als gescheitert angesehen wird das Referendum gegen den Vertrag mit Österreich.
BK-Informationschefin Ursula Eggenberger sagte der sda, dass die Stellungnahme der Verantwortlichen der Referenden momentan geprüft würden. Sie könne aber keine Angaben machen, wann der definitive Entscheid im Bundesblatt publiziert werde.
"Wir müssen die Beschlüsse abwarten", sagte Gartenmann. Falls die BK die Referenden gegen Deutschland oder Grossbritannien dann weiter als gescheitert ansieht, sei der Gang vor Bundesgericht klar. "Wir wollen glaubwürdig bleiben."
Auslöser der Beschwerde sind die nicht zustande gekommenen Referenden gegen die Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich. Den Referendumskomitees - federführend waren die AUNS und die Jungsozialisten (JUSO) - gelang es nicht, rechtzeitig je 50'000 Unterschriften einzureichen.
Gemeinden sollen Frist erhalten
Die von den Gemeinden verspätet zurückgeschickten Unterschriften haben auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrats auf den Plan gerufen. Sie will, dass Gemeinden künftig Unterschriften in einer bestimmten Frist beglaubigen müssen.
Bislang lag die Verantwortung für das rechtzeitige Beglaubigen der Unterschriften bei den Initiativ- oder Referendumskomitees. Die Kommission schlägt vor, dass künftig für das Sammeln der Unterschriften und für das Beglaubigen separate Fristen gelten sollen.
Das 18-köpfige Gremium wolle mit dem angekündigten Gang nach Lausanne keinen Druck auf die BK ausüben, versicherte Gartenmann. Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) hoffe aber, dass durch die breite öffentliche Diskussion der Missstand auch von der Bundeskanzlei erkannt werde.
"Es kann nicht sein, dass durch Umstände, auf welche das Referendumskomitee keinen Einfluss nehmen kann, die direkte Demokratie ausgehebelt wird", sagte Gartenmann.
Die AUNS macht unter anderem Verzögerungen in einigen Gemeinden für das Scheitern der Referenden verantwortlich. Beispielsweise erhielten die Komitees aus dem Kanton Genf ein Paket mit 1500 Unterschriften kurz nach Ablauf der Sammelfrist - Grund war ein nicht angebrachter "Priority"-Kleber auf der Postsendung.
AUNS wartet definitive Verfügung ab
Diesen und weitere Zwischenfälle hat die AUNS in einer schriftlichen Stellungnahme zuhanden der BK dokumentiert. Die AUNS pocht darauf, dass die BK in ihrer definitiven Verfügung zu den Referenden zu Deutschland und Grossbritannien die je rund 2800 nachgereichten Unterschriften mitzählt. Als gescheitert angesehen wird das Referendum gegen den Vertrag mit Österreich.
BK-Informationschefin Ursula Eggenberger sagte der sda, dass die Stellungnahme der Verantwortlichen der Referenden momentan geprüft würden. Sie könne aber keine Angaben machen, wann der definitive Entscheid im Bundesblatt publiziert werde.
"Wir müssen die Beschlüsse abwarten", sagte Gartenmann. Falls die BK die Referenden gegen Deutschland oder Grossbritannien dann weiter als gescheitert ansieht, sei der Gang vor Bundesgericht klar. "Wir wollen glaubwürdig bleiben."
Auslöser der Beschwerde sind die nicht zustande gekommenen Referenden gegen die Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich. Den Referendumskomitees - federführend waren die AUNS und die Jungsozialisten (JUSO) - gelang es nicht, rechtzeitig je 50'000 Unterschriften einzureichen.
Gemeinden sollen Frist erhalten
Die von den Gemeinden verspätet zurückgeschickten Unterschriften haben auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrats auf den Plan gerufen. Sie will, dass Gemeinden künftig Unterschriften in einer bestimmten Frist beglaubigen müssen.
Bislang lag die Verantwortung für das rechtzeitige Beglaubigen der Unterschriften bei den Initiativ- oder Referendumskomitees. Die Kommission schlägt vor, dass künftig für das Sammeln der Unterschriften und für das Beglaubigen separate Fristen gelten sollen.
(fest/sda)
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Mittwoch, 31. Oktober 2012 10:53 Uhr
Die Kündigung muss am letzten.....
Arbeitstag beim Arbeitgeber eingetroffen sein. So ist die Regel.
Die Kündigung ist eine «empfangsbedürftige Willenserklärung». Entscheidend ist dabei, wann die Kündigung in die Hände der andern Vertragspartei gelangt (oder hätte gelangen können, wenn beispielsweise die Post nicht abgeholt wird).
Die Kündigung ist eine «empfangsbedürftige Willenserklärung». Entscheidend ist dabei, wann die Kündigung in die Hände der andern Vertragspartei gelangt (oder hätte gelangen können, wenn beispielsweise die Post nicht abgeholt wird).
Dienstag, 30. Oktober 2012 18:23 Uhr
Bleibt sich gleich.
Der Aufwand ist derselbe, wie immer, es ist nur eine Frage, bei wem der "schwarze Peter" aka Beglaubigungszeit hängenbleibt.
Man kann die Bearbeitungszeit für die Beglaubigung schon in die Sammelfrist einrechnen, wie es gemacht wird (darum wurde ja die Sammelfrist um 10 Tage verlängert), aber dann muss die Zeit für die Beglaubigung auch verbindlich limitiert werden.
Doppelte Auszählung? Daran lässt sich nichts ändern. Auch jetzt müssen die Unterschriften von den Sammlern vorab gezählt werden, um zu wissen, wo man steht. Und auch jetzt müssen die beglaubigten Unterschriften abschliessend in der Kanzlei gezählt werden.
Man kann die Bearbeitungszeit für die Beglaubigung schon in die Sammelfrist einrechnen, wie es gemacht wird (darum wurde ja die Sammelfrist um 10 Tage verlängert), aber dann muss die Zeit für die Beglaubigung auch verbindlich limitiert werden.
Doppelte Auszählung? Daran lässt sich nichts ändern. Auch jetzt müssen die Unterschriften von den Sammlern vorab gezählt werden, um zu wissen, wo man steht. Und auch jetzt müssen die beglaubigten Unterschriften abschliessend in der Kanzlei gezählt werden.
Dienstag, 30. Oktober 2012 18:17 Uhr
Stimmt nicht 2
Wären die zu spät gekommenen Unterschriften von den betreffenden Gemeinden rechtzeitig - innert nützlicher Frist - bearbeitet und weitergeleitet worden, hätte es gereicht.
Der "schwarze Peter" liegt klar bei den Beglaubigungsbeauftragten. Die AUNS hat darauf ja keinen Einfluss.
Es kann ja nicht sein, dass Gemeinden durch Verzögerungstaktiken Referenden verhindern können. Bei iInitiativen sind die Sammelfristen derart grosszügig, dass sich das Problem kaum stellt. Bei Referenden ist die Frist viel kürzer und darum wird die Bearbeitungszeit für die Beglaubigung oft zur Stolperfalle.
Der "schwarze Peter" liegt klar bei den Beglaubigungsbeauftragten. Die AUNS hat darauf ja keinen Einfluss.
Es kann ja nicht sein, dass Gemeinden durch Verzögerungstaktiken Referenden verhindern können. Bei iInitiativen sind die Sammelfristen derart grosszügig, dass sich das Problem kaum stellt. Bei Referenden ist die Frist viel kürzer und darum wird die Bearbeitungszeit für die Beglaubigung oft zur Stolperfalle.
Dienstag, 30. Oktober 2012 15:58 Uhr
Stimmt nicht.
Wenn Ihre Kündigung nur deswegen zu spät ankommt, weil die Post zu lange unterwegs war, ist sie trotzdem rechtsgültig. Es gilt das Datum der Aufgabe, nicht das Datum des Erhalts.
Bei den Unterschriften für Referenden ist es eben anders, dort zählt die Zeit, die die Gemeinden für die Beglaubigung aufwenden, zur Sammelfrist, obwohl die Sammler diese Bearbeitungszeit nicht beeinflussen können.
Bei den Unterschriften für Referenden ist es eben anders, dort zählt die Zeit, die die Gemeinden für die Beglaubigung aufwenden, zur Sammelfrist, obwohl die Sammler diese Bearbeitungszeit nicht beeinflussen können.
Dienstag, 30. Oktober 2012 11:21 Uhr
Pech gehabt
hat da wohl die Auns. Ich hoff sie verlieren auch. Die Vorgaben sind klar. Sie wurden auch nicht erfüllt. Wenn ich meine Kündigung zu spät ankommt, weils die Post versaut hat, nutzt mir das auch nichts.
Die Auns hat versagt und will den schwarzen Peter wieder loswerden. Aber Versager zeigen ja gerne auf andere.
Die Auns hat versagt und will den schwarzen Peter wieder loswerden. Aber Versager zeigen ja gerne auf andere.
Dienstag, 30. Oktober 2012 09:27 Uhr
...wie unlogisch...
Ich stelle mir den Aufwand vor: zuerst werden kistenweise Unterschriften in die Bundeskanzlei gekarrt. Diese müssen ausgezählt und von den Initianten wieder abgeholt werden. Nach der Beglaubigung beginnt die gleiche Prozedur von vorne. Doppelte Auszählung, doppelte Arbeit doppelte Kosten. Nein danke!
Montag, 29. Oktober 2012 17:57 Uhr
Es wäre so einfach...
!
Die Einreichefrist sollte für unbeglaubigte Unterschriften gelten, die Beglaubigung kann anschliessend noch durchgeführt werden, am Schluss erfolgt die Zählung. Und die Welt wäre in Ordnung.
Eigentlich eine Sache Methodik für 1.Klässler. Nicht so in der Schweiz. Unsere Politiker sind immer noch einen Strunz dümmer als der dümmste Ochse im Stall.
Das ist eine Lachnummer für den ganzen Globus. In der "Wiege der Demokratie" bestimmen ein paar Gemeindefutzis aus Hinterpfupfigen, ob ein Referendum zustande kommt - weil die Politik und die Verwaltung nicht fähig ist, 45 Sekunden über eine Sache nachzudenken, bevor man Regeln erstellt.
Die Einreichefrist sollte für unbeglaubigte Unterschriften gelten, die Beglaubigung kann anschliessend noch durchgeführt werden, am Schluss erfolgt die Zählung. Und die Welt wäre in Ordnung.
Eigentlich eine Sache Methodik für 1.Klässler. Nicht so in der Schweiz. Unsere Politiker sind immer noch einen Strunz dümmer als der dümmste Ochse im Stall.
Das ist eine Lachnummer für den ganzen Globus. In der "Wiege der Demokratie" bestimmen ein paar Gemeindefutzis aus Hinterpfupfigen, ob ein Referendum zustande kommt - weil die Politik und die Verwaltung nicht fähig ist, 45 Sekunden über eine Sache nachzudenken, bevor man Regeln erstellt.
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