Aargauer Oberrichter Alfred Schwartz hat Amtspflicht verletzt

publiziert: Donnerstag, 13. Nov 2003 / 12:30 Uhr

Aarau - Der Aargauer Oberrichter Alfred Schwartz hat mit unerlaubten Nebentätigkeiten seine Amtspflicht erheblich verletzt. Für die regelmässigen Nebenbeschäftgungen habe er zudem die vorgeschriebene schriftliche Bewilligung nicht eingeholt.

Zu diesem Schluss kommt die Justizkommission nach dem Abschluss des Disziplinarverfahrens gegen Alfred Schwartz. Sie sprach von einer erheblichen Amtspflichtverletzung. Eine Amtsenthebung sei dennoch nicht angezeigt, weil diese Sanktion nur für schwer wiegenden Fälle angemessen wäre.

Schwartz habe aber vor allem im Interesse von Freunden, Bekannten und Verwandten gehandelt. Für seine Arbeit am Obergericht hätten die Nebentätigkeiten zudem keine Folgen gehabt.

Schwartz´ Anwalt Peter Conrad kritisierte die Untersuchung der Justizkommission. Die Vorwürfe basierten auf einer zu engen und rückwirkenden Auslegung der Gesetze. Über den Abschluss des Verfahrens hat das Kantonsparlament zu befinden.

(fest/sda)

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