Ab Montag beginnt die Stallpflicht

publiziert: Mittwoch, 15. Feb 2006 / 11:51 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 15. Feb 2006 / 12:32 Uhr

Bern - Das Schweizer Geflügel muss ab nächstem Montag wieder eingesperrt werden. Der Bundesrat hat wegen der nahenden Vogelgrippe erneut die Stallpflicht beschlossen. Sie ist zeitlich nicht befristet.

Die Stallpflicht wird mindestens zwei Monate dauern.
Die Stallpflicht wird mindestens zwei Monate dauern.
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Mit der Stallpflicht solle verhindert werden, dass Wildvögel das Vogelgrippe-Virus in die Schweizer Geflügelpopulation tragen, teilte der Bundesrat mit. Die Vogelgrippe-Situation habe sich in den vergangenen Tagen verschärft. Die Seuche sei bis auf wenige hundert Kilometer an die Schweiz herangerückt.

So ist in Italien und auf der deutschen Insel Rügen nachgewiesen, dass Schwäne am gefährlichen Virus-Typ H5N1 gestorben sind. In Österreich und Slowenien gibt es dringende Verdachtsfälle. Zudem besteht die Gefahr, dass Zugvögel im Frühling die Vogelgrippe aus dem ebenfalls befallenen Afrika in die Schweiz bringen.

Frühwarnsystem bei Wildvögeln

Laut Bundesrat muss sich die Schweiz darauf einstellen, dass die Vogelgrippe noch während Jahren eine Bedrohung darstellt. Deshalb wird das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) ein ständiges Frühwarnsystem bei Wildvögeln ausarbeiten. Ab Mitte März werden Sing- und Wasservögel im Bolle di Magadino im Tessin gefangen und auf das Virus untersucht.

Der Bundesrat betont, dass für die Schweizer Bevölkerung momentan kein direktes Risiko bestehe, an der Vogelgrippe zu erkranken. Nur bei engem Kontakt zu krankem Geflügel sei eine Infektion möglich. Solange sich das Virus nicht von Mensch zu Mensch übertrage, bestehe keine Pandemiegefahr.

Es ist innert wenigen Monaten das zweite Mal, dass die Schweizer Geflügelhalter ihre Tiere einsperren müssen. Bereits vom 25. Oktober bis 15. Dezember letzten Jahres hatte eine Stallpflicht gegolten. Sie war ohne grössere Probleme umgesetzt worden.

(fest/sda)

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