Schwyzer Justizaffäre

Abgangszahlung für Schwyzer Kantonsgerichtspräsidenten definitiv

publiziert: Freitag, 25. Okt 2013 / 12:16 Uhr

Lausanne - Die umstrittene Entschädigung für den abtretenden Schwyzer Kantonsgerichtspräsidenten Martin Ziegler ist definitiv. Laut Bundesgericht kann der mit dem Regierungsrat abgeschlossene Vergleich nicht dem Finanzreferendum unterstellt werden.

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Zwischen dem Schwyzer Kantonsgericht und den kantonalen Strafverfolgungsbehörden bestanden seit längerem Spannungen, die zunehmend eskalierten. In der Kritik steht unter anderem Kantonsgerichtspräsident Martin Ziegler.

Eineinhalbfacher Jahreslohn

Im Januar 2012 liess die Rechts- und Justizkommission des Kantonsrats in einer Pressemitteilung verlauten, dass sie Ziegler nicht zur Wiederwahl als Kantonsgerichtspräsidenten empfehle. Ziegler erhob deshalb Klage.

Das Verfahren wurde als gegenstandslos abgeschrieben, nachdem Ziegler mit dem Regierungsrat einen Vergleich getroffen hatte. Gemäss diesem verzichtet Ziegler auf eine erneute Kandidatur und erhält dafür als Abfindung das Eineinhalbfache seines bisherigen Jahreslohns sowie gewisse Entschädigungen.

Drei Schwyzer Bürger erhoben dagegen Stimmrechtsbeschwerde ans Bundesgericht. Sie vertraten die Ansicht, dass der Regierungsrat seine Kompetenzen überschritten habe und für die Abgangsentschädigung beim Kantonsrat ein dem Finanzreferendum unterstellter Nachtragskredit einzuholen sei.

Kein Finanzreferendum

Das Bundesgericht hat die Beschwerde nun abgewiesen. Laut den Richtern in Lausanne ist der Regierungsrat zum Abschluss des gerichtlichen Vergleichs grundsätzlich zuständig gewesen. Der Handel habe die gleiche Wirkung wie ein gerichtliches Urteil und könne nicht rückgängig gemacht werden.

Das Vertrauen in die Justiz und deren Unabhängigkeit im Allgemeinen würden es ausschliessen, dass die Stimmberechtigten über eine solche Zahlungsverpflichtung im Nachhinein abstimmen könnten. Der vom Regierungsrat eingegangene Vergleich sei insofern eine gebundene Ausgabe ohne Möglichkeit zum Finanzreferendum.

Keine Rolle spielt es unter diesen Voraussetzungen laut Gericht, dass die Zahlung über die ursprünglichen Forderungen von Ziegler hinausgeht und dass das Zusprechen der Entschädigung unter dem Titel einer «missbräuchlichen Kündigung» fragwürdig erscheint. Hierfür trage der Regierungsrat die politische Verantwortung.

Untersuchungsbericht

Im Rahmen des Verfahrens hatten die Beschwerdeführer auch Einblick in den fraglichen Vergleich und den Beschluss des Schwyzer Verwaltungsgerichts zur Abschreibung von Zieglers Beschwerde verlangt. Das Bundesgericht hatte diesem Wunsch im vergangenen Sommer mit einer Zwischenverfügung entsprochen.

Alt Ständerat Dick Marty hatte 2012 seinen Untersuchungsbericht zur Schwyzer Justizaffäre vorgestellt. Er ortete den Ursprung der Affäre in einem alten Konflikt zwischen Staatsanwalt Georg Boller und Ziegler, der stufenweise eskalierte.

 

(fajd/sda)

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