Abstimmungen im September

publiziert: Mittwoch, 28. Apr 2004 / 14:55 Uhr

Bern - Vier Vorlagen hat der Bundesrat für die eidgenössische Volksabstimmung vom 26. September angemeldet: zwei Verfassungsänderungen zum Bürgerrecht, den bezahlten Mutterschaftsurlaub und die Volksinitiative Postdienste für alle.

Das Wahlvolk stimmt über zwei Verfassungsänderungen zum Bürgerrecht ab.
Das Wahlvolk stimmt über zwei Verfassungsänderungen zum Bürgerrecht ab.
Volk und Stände befinden im Herbst über die erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation. Entscheiden werden sie auch darüber, ob in der Schweiz geborene Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation das Schweizer Bürgerrecht automatisch erhalten sollen.

Dem Volksentscheid untersteht sodann die Gesetzesvorlage, mit der namentlich ein aus EO-Geldern finanzierter Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen für erwerbstätige Mütter eingeführt werden soll. Die SVP hat gegen diese Vorlage, die auf eine überparteiliche Initiative aus dem Nationalrat hervorging, das Referendum ergriffen.

Vor Volk und Stände kommt schliesslich die von Bundesrat und Parlament bekämpfte Volksinitiative Postdienste für alle. Das Volksbegehren von Gewerkschaften und Konsumentenschützern verlangt, dass der Bund ein flächendeckendes Poststellennetz garantiert und die ungedeckten Kosten der Grundversorgung mit Postdiensten übernimmt.

Für den 26. September nicht traktandiert wurde die ebenfalls abstimmungsreife Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Hier hatte der Bundesrat versprochen, die ersten gesetzgeberischen Vorlagen noch vor der Verfassungsabstimmung zumindest in Vernehmlassungsform zu präsentieren.

(fest/sda)

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