Abstimmungskampf für Bildungsvorlage

publiziert: Donnerstag, 23. Feb 2006 / 17:42 Uhr

Bern - Am 21. Mai sollen Volk und Stände die Grundlage für ein zukunfts- und konkurrenzfähiges Schweizer Bildungssystem schaffen. Im Bundeshaus haben die Behörden den Abstimmungskampf eröffnet.

Das Schweizer Bildungssystem soll dank der Vorlage konkurrenzfähig bleiben.
Das Schweizer Bildungssystem soll dank der Vorlage konkurrenzfähig bleiben.
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Für ein Ja zur Bildungsverfassung warben die Bundesräte Pascal Couchepin und Joseph Deiss zusammen mit dem Präsidenten der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK), dem St. Galler Regierungsrat Hans Ulrich Stöckling. Unterstützt wurden sie von den Bildungspolitikern Ständerat Peter Bieri (CVP/ZG) und Nationalrat Johannes Randegger (FDP/BS).

«Gute Chancen»

Unisono rühmten die fünf Referenten den partnerschaftlichen Geist, aus dem in achtjähriger Arbeit die Vorlage entstanden sei. Vom selben Geist der Zusammenarbeit seien die neuen Verfassungsartikel auch inhaltlich geprägt. Sie hätten vor dem Souverän gute Chancen, denn weder Kompetenzen noch Finanzlasten würden verschoben.

Vielmehr trage die Bildungsverfassung den unterschiedlichen Kulturen der föderalistischen Schweiz Rechnung, hiess es an der Medienkonferenz. Gleichzeitig schaffe sie einen kohärenten, hochstehenden und international konkurrenzfähigen Bildungsraum, der vor allem auch die Schulsysteme in Zeiten der Mobilität durchlässig mache.

Besonders hervorgehoben wurde, dass die Bildungshoheit bei den Kantonen verbleibt. Der Bund greife nur ein, wenn die Kantone Eckwerte wie Schuleintrittsalter, Schulpflicht, Dauer und Ziele der Bildungsstufen, Übergänge und Anerkennung von Abschlüssen nicht selber harmonisieren könnten. Das letzte Wort habe dabei das Parlament oder - im Falle eines Referendums - das Volk.

Kantone bestimmen

Mit diesem Regime erklärte sich auch Kantonsvertreter Stöckling einverstanden. Seiner Ansicht nach könnte der Bund so notfalls durchsetzen, dass jeder Schüler am Ende des 6. Schuljahres Kenntnisse in einer zweiten Landes- und einer weiteren Fremdsprache haben muss. Die Reihenfolge der Fremdsprachen werde der Bund aber nicht bestimmen können.

Analoge subsidiäre Bundeskompetenzen enthalte auch der neue Artikel über die kantonalen Universitäten, die Fachhochschulen und die ETH.

(sda)

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