Abteilung Presse und Funkspruch wird aufgelöst

publiziert: Freitag, 27. Jun 2003 / 11:29 Uhr

Bern - Die Medien können ihre Informationsaufgabe in allen Krisenlagen erfüllen. Der Bundesrat will deshalb die im Zweiten Weltkrieg gegründete Abteilung Presse und Funkspruch (APF) mit ihren rund 2000 Armeeangehörigen auflösen.

Der Bundesrat muss sich jederzeit an die Bevölkerung aller Landesteile wenden können.
Der Bundesrat muss sich jederzeit an die Bevölkerung aller Landesteile wenden können.
Der Bundesrat stellte in Erfüllung eines Postulates in einer Studie fest, dass die zivilen Medien ihre Funktion in allen denkbaren Krisensituationen weiter erfüllen können. Deshalb könnten die APF und das Informationsregiment 1 mittelfristig aufgelöst werden.

Vorgängig sei aber mit Leistungsvereinbarungen mit der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG), der Schweizerischen Depeschenagentur (sda) und der Swissccom sicherzustellen, dass sich der Bundesrat jederzeit an die Bevölkerung aller Landesteile wenden kann.

Die Informationsdienste des Bundes seien mit den nötigen Ressourcen ausgestattet, um auch unter erschwerten Bedingungen professionell auftreten zu können, heisst es in dem Bericht. Für Sonderfälle würden interdepartementale Informationsgruppen gebildet.

Die APF besteht aus einem professionellen Teil mit fünf Mitarbeitenden und einem Milizteil mit 1600 Armeeangehörigen und einer unterstellen Übermittlungskompanie. Die APF war im Zweiten Weltkrieg als Zensurbehörde konzipiert worden. Im Kalten Krieg hatte sie die Information für den Fall sicherzustellen, dass die zivilen Medien nicht mehr funktionieren.

(fest/sda)

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