Acht Skyguide-Angestellte strafversetzt

publiziert: Sonntag, 24. Jun 2007 / 18:17 Uhr / aktualisiert: Sonntag, 24. Jun 2007 / 18:33 Uhr

Zürich - Die wegen des Flugzeugcrashs von Überlingen (D) angeklagten Angestellten des Flugsicherungsbetriebs Skyguide sind bis zur Urteilseröffnung am 4. September weiter freigestellt. Die Gewerkschaft Kommunikation spricht von einer Vorverurteilung.

Die Massnahme sei «zum Schutz von allen» getroffen worden.
Die Massnahme sei «zum Schutz von allen» getroffen worden.
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Die besagten Angestellten arbeiteten weiter für Skyguide, aber derzeit nicht in ihrer angestammten Funktion, bestätigte Skyguide-Sprecher Patrick Herr eine Meldung der «SonntagsZeitung».

Die Geschäftsleitung von Skyguide sieht dies nicht als Vorverurteilung, wie sie laut Herr auch in einer internen Mitteilung kommunizierte. Die Massnahme sei vielmehr «zum Schutz von allen» getroffen worden.

Eine Gruppe von Skyguide-Systemmanagern äusserte dagegen in einem Protestbrief ans Management Kritik und erhielt Unterstützung von der Gewerkschaft Kommunikation. Für diese kommt die Massnahme einer Vorverurteilung durch das Management gleich.

Vorverurteilung?

Einer der acht Angeklagten von Skyguide, denen eine Mitschuld für die Flugzeugkollision vom 1. Juli 2002 über dem Bodensee vorgeworfen wird, ist bereits pensioniert. Die anderen sind seit Anfang Mai, kurz bevor der Prozess in Bülach begann, von ihrer Tätigkeit freigestellt.

Die Staatsanwaltschaft hatte den acht Skyguide-Mitarbeitenden im Prozess vor Bezirksgericht Bülach vorgeworfen, sie hätten ihre Sorgfaltspflichten verletzt. Die Anklage lautet auf mehrfache fahrlässige Tötung. Bei dem Unglück vom 1. Juli bei Überlingen waren 71 Menschen ums Leben gekommen.

(li/sda)

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