Adlerauge auf Finanzmärkte

publiziert: Montag, 16. Aug 2004 / 11:08 Uhr

Bern - Vergehen im Bereich der Finanzmarktaufsicht sollen einheitlich und strenger geahndet werden. Eine Expertenkommission schlägt vor, Sünder öffentlich an den Pranger zu stellen.

Finanzsünder sollen sich nicht mehr hinter der Anonymität verstecken können.
Finanzsünder sollen sich nicht mehr hinter der Anonymität verstecken können.
In einem ersten Teilbericht zur integrierten Finanzmarktaufsicht (FINMA) hatte die von Ulrich Zimmerli präsidierte Kommission die Schaffung einer neuen Aufsichtsbehörde vorgeschlagen.

In dieser sollten zunächst die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) und das Bundesamt für Privatversicherung (BPV) zusammengefasst werden.

Nun hat die gleiche Kommission ihren zweiten Teilbericht präsentiert, der sich mit dem Sanktionensystem befasst.

Vorsätzliche strafbare Handlungen - beispielsweise beim Führen der Geschäftsbücher oder bei der Prüfung der Jahresrechnung - sollen einheitlich mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren und Geldstrafen bis 1,08 Mio. Franken geahndet werden. Bei fahrlässigem Handeln droht eine Geldstrafe von maximal 250 000 Franken.

Bei schweren Verletzungen aufsichtsrechtlicher Bestimmungen soll die FINMA als Verwaltungssanktion eine behördliche Feststellung treffen und allenfalls ein befristetes Berufsverbot verhängen. Die unrechtmässig erzielten Gewinne können eingezogen werden.

Nach Ansicht der Expertenkommission soll die FINMA eine Feststellungsverfügung oder den Bewilligungsentzug veröffentlichen können. Sie erhält damit die Möglichkeit, als Sanktion auch das international übliche naming and shaming einzusetzen.

(bsk/sda)

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