Schwarzgeld

Änderung des Geldwäschereigesetzes

publiziert: Donnerstag, 6. Jun 2013 / 12:36 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 6. Jun 2013 / 15:07 Uhr
Die Meldestelle für Geldwäscherei kann künftig alle Personendaten an eine ausländische Meldestelle weitergeben. (Symbolbild)
Die Meldestelle für Geldwäscherei kann künftig alle Personendaten an eine ausländische Meldestelle weitergeben. (Symbolbild)

Bern - Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) darf künftig Finanzinformationen an ausländische Partnerbehörden weitergeben. Der Ständerat hat eine Differenz zum Nationalrat ausgeräumt. Die Änderungen des Geldwäschereigesetzes sind damit bereit für die Schlussabstimmungen.

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Wegen des Bankgeheimnisses befolgte die Schweiz den internationalen Standard bisher nicht: Die Schweizer Meldestelle erteilte keine Auskünfte über Bankkontonummern, Geldtransaktionen oder Kontosaldi. Neu wird sie dies tun dürfen.

Die Schweiz erfüllt damit eine Empfehlung der internationalen Gruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei (GAFI). Ohne Einlenken hätte ihr der Ausschluss aus der Egmont-Gruppe gedroht, einem Verbund von über 130 Geldwäscherei-Meldestellen. Diese forderte die Schweiz immer wieder auf, wie alle anderen Behörden Finanzinformationen zu teilen.

Reputationsschaden verhindern

Der Bundesrat warnte vor einem Reputationsschaden für den Finanzplatz. Bundesrätin Simonetta Sommaruga rief in den Räten in Erinnerung, dass es um organisierte Kriminalität und die Finanzierung von Terrorismus gehe. Die Schweiz könne sich nicht mehr erlauben, mit dem Hinweis auf das Bankgeheimnis die Bekämpfung solcher Verbrechen zu verhindern.

Gegen die Gesetzesänderung hatte sich die SVP gestellt. Die Schweiz dürfe sich nicht dem Diktat der Egmont-Gruppe beugen, argumentierte sie. Die Mehrheit überzeugte dieser Einwand jedoch nicht.

Nur zur Bekämpfung der Geldwäscherei

Die Meldestelle kann damit künftig alle Personendaten und übrigen Informationen an eine ausländische Meldestelle weitergeben. Die ausländischen Meldestellen dürfen die Informationen ausschliesslich zu Analysezwecken im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäscherei verwenden. Auch dürfen sie diese nicht ohne Zustimmung der Schweizer Meldestelle an Dritte weitergeben.

Originaldokumente werden nicht ins Ausland geliefert. Die Weitergabe der Informationen erfolgt in Form von Berichten. Auf Basis dieser Berichte kann die Partnerbehörde entscheiden, ob ein Strafverfahren eröffnet und in der Schweiz um Rechtshilfe ersucht wird. In diesem Fall gilt dann ein umfassender Rechtsschutz.

Neuer Grund für Auskunftsverweigerung

Umstritten waren in den Räten die Gründe für eine Auskunftsverweigerung. Der Nationalrat verankerte im Gesetz, dass die Schweizer Meldestelle auf das Ersuchen einer ausländischen nicht eingeht, wenn dies die nationalen Interessen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigen würde.

Die Linke sah in dieser Bestimmung ein mögliches Schlupfloch, die Vertreter der bürgerlichen Parteien sprachen von einem Notnagel. Der Bundesrat erachtete die Klausel als überflüssig, zeigte sich aber einverstanden damit. Am Donnerstag hat nun auch der Ständerat zugestimmt.

Die beschlossenen Änderungen des Geldwäschereigesetzes stellen nur einen ersten Schritt dar. Folgen wird die Umsetzung weiterer GAFI-Empfehlungen, bei denen es auch um Steuerdelikte geht.

 

(dap/sda)

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