Äusserung zu deutscher Besatzung: Le Pen verurteilt

publiziert: Mittwoch, 21. Jan 2009 / 23:52 Uhr

Paris - Die französische Justiz hat den rechtsextremen Politiker Jean-Marie Le Pen auch in zweiter Instanz wegen der Leugnung von Verbrechen unter deutscher Besatzung verurteilt.

Der rechtsextreme Politiker Jean-Marie Le Pen.
Der rechtsextreme Politiker Jean-Marie Le Pen.
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Das Pariser Berufungsgericht verhängte gegen den 80-jährigen Chef der Partei Front National (FN) erneut eine Strafe von drei Monaten auf Bewährung und eine Geldbusse von 10 000 Euro.

Le Pen hatte 2005 der Wochenzeitung «Rivarol» gesagt, die deutsche Besatzung im Zweiten Weltkrieg sei «nicht besonders unmenschlich» gewesen. Selbst wenn es Fehlverhalten gegeben habe, sei dies «in einem Land von 550 000 Quadratkilometern unvermeidlich» gewesen.

Anders als in der Vorinstanz sprach das Berufungsgericht Le Pen nun aber vom Vorwurf der «Verherrlichung von Kriegsverbrechen» frei. Wegen der «Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit» bleibe die Strafe aber unverändert. Le Pens Anwalt kündigte umgehend an, er wolle in die nächste Instanz vor den Kassationsgerichtshof ziehen.

Le Pen ist schon mehrfach wegen rassistischer oder antisemitischer Äusserungen verurteilt worden, unter anderem, weil er die Gaskammern in den deutschen Vernichtungslagern als «Detail der Geschichte» bezeichnet hatte.

(bert/sda)

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