Akteneinsicht beim Staatsschutz gefordert

publiziert: Mittwoch, 23. Jul 2008 / 14:50 Uhr

Bern - Die Organisation grundrechte.ch verlangt uneingeschränkte Einsicht in die Dossiers des Staatsschutzes. Einsichtsbegehren beim Eidgenössischen Datenschutzbeauftragen hätten gezeigt, dass der Staatsschutz unrechtmässig Daten sammle und speichere.

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Grundrechte.ch erhielt in zehn Fällen vom Datenschutzbeauftragten Auskunft über Einträge in der Datenbank ISIS des Staatschutzes, wie Vertreter der Organisation vor den Medien in Bern sagten. Vorhanden waren Daten zu einem Stadtzürcher Gemeindeparlamentarier, zu einem Journalisten der Wochenzeitung (WoZ) sowie zur WoZ selber.

Laut dem Präsidenten von grundrechte.ch, Viktor Györffy, sei die Auskunft detaillierter ausgefallen, als vom Gesetz vorgesehen. Normalerweise erhalten Gesuchsteller lediglich Auskunft darüber, ob über sie Daten unrechtmässig bearbeitet wurden.

Die Auskünfte des Datenschutzbeauftragten zeigen laut Györffy, dass der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) unrechtmässig Daten sammle. So wurde der Zürcher Gemeinderat Balthasar Glättli (Grüne) in der ISIS-Datenbank als Organisator einer bewilligten Demonstration vermerkt.

Aktenvernichtungen verhindern

Politische Aktivitäten dürften nach geltendem Recht aber nicht überwacht werden, ausser es bestehe der begründete Verdacht auf gewalttätig extremistische Tätigkeiten, so Györffy.

Grundrechte.ch verlangt nun vom Bundesrat, dass er sicherstellt, dass der DAP keine Akten vernichtet, um allfällige Spuren dieser «unrechtmässigen Tätigkeit» zu verwischen. Ausserdem soll Betroffenen vollständige und uneingeschränkte Akteneinsicht gewährt werden.

(ht/sda)

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