Vorgabe des Bundes erfüllt

Alle gefährlichen Bahnübergänge der SBB sind saniert

publiziert: Dienstag, 13. Jan 2015 / 12:51 Uhr
Alle 1160 Bahnübergänge entsprechen nun den gesetzlichen Bestimmungen.
Alle 1160 Bahnübergänge entsprechen nun den gesetzlichen Bestimmungen.

Bern - Die SBB hat alle gefährlichen Bahnübergänge saniert. Auf ihrem Netz gebe es seit Ende 2014 keine ungesicherten Bahnübergänge mehr, teilte die SBB am Dienstag mit. Allerdings sind noch zahlreiche Übergänge anderer Bahnunternehmen nicht gesichert.

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Im zweiten Halbjahr 2014 sicherte die SBB die letzten zehn Übergänge. Nun entsprechen alle 1160 Bahnübergänge auf dem SBB-Netz den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, wie die SBB schreibt. Sie erfüllte damit die ursprüngliche Vorgabe des Bundes, bis Ende 2014 alle gefährlichen Übergänge zu sichern oder aufzuheben.

Seit 2004 wurden nach Angaben der SBB rund 550 Bahnübergänge saniert. Je nach Situation wurden die Bahnübergänge aufgehoben und zum Teil durch eine Unterführung ersetzt. Andere Bahnübergänge wurden mit Andreaskreuzen, automatischen Schranken oder technischen Sicherungsanlagen wie akustischen Signalen ausgerüstet. In wenigen Fällen bestehen laut SBB Geschwindigkeitseinschränkungen für die Züge.

Bundesrat verlängerte Frist

Nicht alle Bahnunternehmen schafften es, gefährliche Übergänge wie vom Bund gewünscht bis Ende 2014 zu sanieren. Schweizweit seien Ende Dezember ungefähr 450 bis 500 Bahnübergänge noch nicht saniert gewesen, hiess es beim Bundesamt für Verkehr (BAV) auf Anfrage.

Weil sich dies bereits früher abgezeichnet hatte, entschied der Bundesrat im September, den Bahnunternehmen mehr Zeit zu gewähren. Die Bahnunternehmen mussten bis Ende 2014 den zuständigen Behörden ein vollständiges Gesuch um die Aufhebung des Übergangs oder dessen Sanierung einreichen. Dies ist gemäss BAV geschehen. Liegt die rechtskräftige Bewilligung vor, muss der Übergang ein Jahr später saniert sein.

Die unbewachten Bahnübergänge müssen gemäss den am 1. November 2014 in Kraft tretenden neuen Bestimmungen der Eisenbahnverordnung mit Signalen so ausgerüstet sein, dass sie gefahrlos befahren oder betreten werden können - oder die Bahnen müssen die Übergänge aufheben.

(jbo/sda)

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