Kassenpflicht steht bevor

Alternative Medizin wird gleichgestellt

publiziert: Dienstag, 29. Mrz 2016 / 14:20 Uhr
Seit 2012 bezahlt die obligatorische Krankenversicherunn ärztliche Leistungen der traditionellen chinesischen Medizin. (Symbolbild)
Seit 2012 bezahlt die obligatorische Krankenversicherunn ärztliche Leistungen der traditionellen chinesischen Medizin. (Symbolbild)

Bern - Leistungen der Komplementärmedizin sollen definitiv von der obligatorischen Krankenkasse bezahlt werden müssen. Der Bund will alternativmedizinische Fachrichtungen anderen gleichstellen. Nur einzelne umstrittene Leistungen sollen überprüft werden.

Im Mai 2009 nahmen Volk und Stände einen neuen Verfassungsartikel zur Besserstellung der Komplementärmedizin an. Die Umsetzung wurden in einem ersten Schritt bis 2017 provisorisch geregelt. Nun schlägt das Departement des Innern (EDI) vor, die heutige Regelung auch über diesen Zeitpunkt hinaus beizubehalten. Es hat die entsprechenden Verordnungsanpassungen bis 30. Juni in die Anhörung geschickt.

Seit 2012 bezahlt die obligatorische Krankenversicherung ärztliche Leistungen der anthroposophischen Medizin, der traditionellen chinesischen Medizin, der ärztlichen Homöopathie und der Phytotherapie (Pflanzenheilkunde).

Befristete Regelung

Die befristete Regelung für die Komplementärmedizin hatte der damalige Gesundheitsminister Didier Burkhalter im Jahr 2011 beschlossen, weil der Nachweis fehlte, dass die Leistungen der betroffenen Fachrichtungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind.

Burkhalter verlangte von den Vertretern der alternativen Behandlungsmethoden, bis Ende 2015 aufzuzeigen, inwiefern die komplementärmedizinischen Fachrichtungen die Kriterien erfüllen. Parallel dazu wollte das EDI ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen.

Nachweis nicht möglich

Dass die betroffenen Fachrichtungen «als Ganzes» wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich seien, lasse sich nicht beweisen, schreibt das EDI in einer Mitteilung vom Dienstag. Unter Einbezug der betroffenen Kreise habe man nun ein abgestuftes Verfahren erarbeitet.

Wie bei anderen medizinischen Fachrichtungen sollen lediglich einzelne, umstrittene Leistungen überprüft werden. Dabei müssen die Anwendungs- und Forschungstradition, wissenschaftliche Evidenz, ärztliche Erfahrung und Weiterbildung berücksichtigt werden. Die neuen Bestimmungen sollen am 1. Mai 2017 in Kraft treten.

Eigenheiten berücksichtigen

Bei der Beurteilung komplementärmedizinischer Fachrichtungen ist umstritten, ob deren Wirksamkeit adäquat geprüft wird. Die Vertreter der Komplementärmedizin argumentieren, die Prüfung müsse unter Berücksichtigung der Eigenheiten dieser Fachrichtungen erfolgen. Die Kritiker monieren, der Nachweis habe auch für diese Fachrichtungen nach den üblichen wissenschaftlichen Methoden zu erfolgen.

Weil die Wirksamkeit der Komplementärmedizin umstritten ist, hatte der damalige Gesundheitsminister Pascal Couchepin die Fachrichtungen 2005 aus dem Leistungskatalog der Grundversicherung gekippt. Nicht umstritten ist, dass die Komplementärmedizin kostenmässig kaum ins Gewicht fällt. Die Kosten werden auf 50 Millionen Franken im Jahr geschätzt, weniger als ein Promille der gesamten Gesundheitskosten.

(arc/sda)

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