«Kohl-Protokolle»

Altkanzler scheitert mit Einstweiliger Verfügung

publiziert: Donnerstag, 9. Okt 2014 / 17:14 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 9. Okt 2014 / 18:35 Uhr
Das Landgericht Köln habe den Antrag Kohls zurückgewiesen.
Das Landgericht Köln habe den Antrag Kohls zurückgewiesen.

Köln - Der deutsche Altbundeskanzler Helmut Kohl ist mit dem Versuch gescheitert, die Veröffentlichung des umstrittenen Buches «Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle» per Einstweiliger Verfügung zu unterbinden. Das Buch erscheint kommenden Montag.

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Das Landgericht Köln habe den Antrag Kohls zurückgewiesen, bestätigte der Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG), Martin Kessen, am Donnerstag. Gegen den Beschluss des Landgerichts sei sofortige Beschwerde eingelegt worden. Damit sei jetzt das OLG befasst.

Drastische Äusserungen

Gegner in dem Verfahren seien der Heyne-Verlag sowie der Buchautor, Kohls Ghostwriter Heribert Schwan. Wann der zuständige OLG-Senat eine Entscheidung trifft, stehe noch nicht fest, sagte der Sprecher.

Schwan zitiert in dem Buch Kohl mit drastischen Äusserungen über frühere Weggefährten, darunter die von ihm 1991 in sein Kabinett berufene heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel, der frühere Arbeitsminister Norbert Blüm und der frühere niedersächsische Ministerpräsident und spätere Bundespräsident Christian Wulff.

630 Stunden aufgezeichnet

Schwan hatte in den Jahren 2001 und 2002 insgesamt 630 Stunden Gespräche aufgezeichnet, die er mit Kohl in dessen Haus in Oggersheim geführt hatte. Sie dienten Schwan zur der Abfassung der Kohl-Memoiren.

Nach seinem schweren Treppensturz 2008 musste Kohl die Arbeit mit Schwan an der Biografie unterbrechen. Im März 2009 kündigte der Altkanzler schliesslich die Zusammenarbeit mit dem Journalisten auf.

(awe/sda)

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