Amokfahrer von Lausanne verurteilt

publiziert: Donnerstag, 24. Nov 2005 / 00:29 Uhr

Lausanne - Der Amokfahrer von der Lausanner Grand-Pont muss für 10 Jahre hinter Gitter. Das Bezirksgericht setzte die Strafe aber zugunsten einer Verwahrung aus.

Der Algerier hatte 2003 bei seiner Amokfahrt drei Menschen getötet und sieben weitere verletzt.
Der Algerier hatte 2003 bei seiner Amokfahrt drei Menschen getötet und sieben weitere verletzt.
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Der 39-jährige Algerier hatte 2003 bei seiner Amokfahrt drei Menschen getötet und sieben weitere verletzt.

Das Gericht beurteilte die Tat des ehemaligen Spitzensportlers als dreifachen Mord und achtfachen Mordversuch. Ein achter Versuch, weil ein Fussgänger sich nur mit einem Sprung vor dem Auto retten konnte.

Hohe Wiederholungsgefahr

Da eine hohe Wiederholungsgefahr bestehe und der Mann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle, werde er auf unbestimmte Zeit verwahrt, erklärte die Gerichtspräsidentin Marianne Fabarez. Der Verteidiger des Algeriers kündigte unmittelbar nach der Verkündigung des Urteils Berufung an.

Bei dem Drama im Juli 2003 war der frühere Langstreckenläufer auf das Trottoir der Lausanner Brücke Grand-Pont gerast. Er hatte zehn Fussgänger angefahren und das Brückengeländer durchbrochen, worauf das Auto auf die elf Meter weiter unten liegende Strasse stürzte.

Expertisen nur teilweise berücksichtigt

Das Gericht hat mit seinem Urteil Expertisen von zwei psychiatrischen Gutachtern nur teilweise berücksichtigt. Die beiden Psychiatrieprofessoren diagnostizierten beim Täter anhaltende Wahnvorstellungen. Der Mann sei deshalb als vollkommen unzurechungsfähig einzuschätzen.

Er sei somit strafunfähig, hatten sie vor und während dem viertägigen Prozess erklärt. Gleichzeitig hatten sie die Verwahrung auf unbestimmte Zeit und für die eventuelle Neubeurteilung seines Zustands die Erstellung einer unabhängigen Expertise empfohlen.

Die Richter sind nun aber der Staatsanwaltschaft und den Anwälten der Opfer und ihrer Angehörigen gefolgt. Beim Strafmass gingen sie gar über den Antrag des Staatsanwalts von acht Jahren Zuchthaus hinaus.

Vorsätzliche Tat

Der Staatsanwalt und die Privatkläger hatten argumentiert, dass der Angeklagte zwar psychisch krank sei, aber im Moment der Tat mit Vorsatz gehandelt habe. In den Verhören und vor Gericht habe er sich dann wieder hinter seiner Krankheit versteckt.

Fabarez begründete die Nichtberücksichtigung der Expertenmeinung mit der Rechtssprechung, wonach das Gericht unter Abwägung aller Beweise, Expertisen und Zeugenaussagen über die Unzurechnungsfähigkeit zu befinden habe.

(bert/sda)

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