Schenkkreismord-Prozess

Angeklagte: Von Mord war «nie die Rede»

publiziert: Dienstag, 1. Mai 2012 / 11:28 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 1. Mai 2012 / 15:52 Uhr
Die Angeklagte beteuerte, die Morde nicht in Auftrag gegeben zu haben.
Die Angeklagte beteuerte, die Morde nicht in Auftrag gegeben zu haben.

Solothurn - Auch nach dem zweiten Prozesstag zum Dreifachmord von Grenchen SO bleibt die Rolle der 51-jährigen Angeklagten unklar. Die Staatsanwaltschaft und die beiden weiteren Angeklagten bezeichnen sie als Drahtzieherin. Sie bestreitet diesen Vorwurf jedoch.

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Sie habe mit dem Tötungsdelikt nichts zu tun, sagte die Frau am Dienstag vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern. Sie bestritt unter Tränen, den Raubüberfall in Auftrag gegeben zu haben.

Von Morden sei «nie die Rede gewesen». Sie räumte allerdings ein, sich mit den Männern regelmässig getroffen zu haben. Sie gab weiter zu, nach der Tat die Mordwaffe an sich genommen, von Fingerabdrücken gesäubert und versteckt zu haben.

Auch gab die Angeklagte zu, Informationen über die in Schenkkreise verwickelte Opferfamilie an die beiden Männer weitergegeben zu haben. Die 51-Jährige war Teil des gleichen Schenkkreises.

Sie wusste, dass eines der späteren Opfer - eine 55-jährige Frau - alle zwei Wochen nach Riehen BS fuhr, um Geld abzuliefern und Auszahlungen mitzunehmen. Sie wollte den Männern mit den Informationen helfen, zu Geld zu kommen, wie sie festhielt.

Männer gestehen Morde erneut

Die Angeklagten erhofften sich bei der in Schenkkreise verwickelten Familie in Grenchen SO fette Beute. Sie fanden aber lediglich 5000 Franken, 600 Euro, vier Uhren und Modeschmuck.

Beim Überfall am 5. Juni 2009 wurde die 55-jährige Frau, ihr 60-jähriger Ehemann sowie die 35-jährige Tochter getötet. Der Mann wurde erschossen. Den Frauen wurden Plastiksäcke über den Kopf gestülpt, worauf sie qualvoll erstickten.

Einer der angeklagten Männer - ein 35-jähriger ehemaliger Spitzensportler - hatte den Mord am Ehepaar am Montag erneut gestanden. Der 27-jährige Angeklagte gab vor Gericht erneut zu, die Tochter umgebracht zu haben.

Sportler nannte sie «General»

Beide geständigen Männer bezeichneten die Angeklagte als Drahtzieherin und stellten sich selber als Befehlsempfänger dar. Sie nannten sie in ihrer Abwesenheit gar «General». Warum dies so war, konnte die Frau am Dienstag nicht erklären.

Ebenfalls keine Erklärung hatte die Frau dafür, weshalb die beiden Männer beinahe von einem Auftragsmord geredet hatten. «Ich vermute wenn man etwas verteilt, trifft es einen weniger», sagte sie dazu.

Die Frau wies entscheidende Punkte der Anklageschrift zurück. Ein Treffen bei ihr zu Hause am 5. Juni 2009 von 13 Uhr bis 13.50 Uhr, nur wenige Stunden vor dem Dreifachmord, habe nie stattgefunden. Sie hätten sich jedoch in den Wochen zuvor getroffen.

Laut Anklage legte die 51-Jährige bei diesem Treffen einen neuen Tatplan vor, nachdem mehrere Anläufe gescheitert waren. Die Beschuldigte bestritt dies ebenfalls. Sie habe auch keinen Auftrag gegeben, die Beute zu ihr zu bringen.

(bert/sda)

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