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Widersprüchliche Aussagen des Opfers
Angeklagter bestreitet Handgranatenwurf
publiziert: Montag, 16. Mrz 2015 / 20:08 Uhr
Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. (Symbolbild)
Bellinzona - Der mutmassliche Handgranatenwerfer aus dem Aargau bestreitet vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona am Montag jegliche Schuld. Das Opfer, seine Ex-Frau, machte dagegen in der Befragung widersprüchliche Aussagen zum Tathergang im April 2014.
Dem 56-jährigen bosnischen Staatsbürger wird vorgeworfen, er habe im April 2014 in Buchs AG versucht, seine Frau mit einer Handgranate umzubringen. Er soll ihr auf dem Trottoir abgepasst und anschliessend den Sprengkörper nach ihr geworfen haben. Die Frau erlitt durch die Explosion der mit Stahlkügelchen gefüllten Granate schwere Verletzungen am Unterleib sowie eine posttraumatische Belastungsstörung.
Vor Gericht bestritt der Angeklagte jegliche Schuld. Er habe nie eine Person mit einer Waffe bedroht - als sich die Attacke auf seine Frau ereignete, sei er nicht in der Nähe des Tatorts gewesen, sondern bereits auf dem Weg nach Bosnien.
Er sagte auf Nachfrage des Richters, dass er in die Schweiz zurückkehrte, weil ihn seine Schwester darüber benachrichtigte, dass die Polizei nach ihm suchte. An der Grenze in Chiasso TI wurde der 56-jährige gelernte Schweisser dann drei Tage nach der Tat von der Polizei festgenommen.
Der Beschuldigte gab vor Gericht an, dass er mit der geschädigten Frau in Trennung lebte. Laut dem Angeklagten wurde die Scheidung bereits in Bosnien durchgeführt. Sein Verteidiger erklärte jedoch vor Gericht, dass nicht abschliessend gesagt werden könne, ob das Urteil gültig sei.
Streit und Beleidigungen
Im November schickte er grobe Beleidigungen per SMS an die Nummer seiner Frau - allerdings ohne zu wissen, wen er genau mit der Botschaft adressierte, sagte der Beschuldigte am Montag vor Gericht.
Gemäss einem Urteil aus dem Januar 2014 musste der Angeklagte die gemeinsame Wohnung verlassen seiner Frau 1500 Franken Unterhalt zahlen.
Seit einem Streit im Februar 2014 hatte der mutmassliche Täter keinen Kontakt mehr zur Geschädigten - bei Einkäufen in Buchs AG und Aarau habe er seine Frau jedoch noch gesehen, sagte der Mann gegenüber dem Richter.
Beide plagten Schulden
Die beiden Personen bestätigten unabhängig voneinander, dass sie ihr Vermögen teilten - dazu zählen ein grösseres Einfamilienhaus in Bosnien sowie ein Konto in der Schweiz, zu dem Beide einen Zugang hatten.
Der Mann hatte einen Kredit von 40'000 Franken aufgenommen. Bei Haftantritt konnte er davon 8000 Franken abbezahlen. Sein Arbeitsplatz hat der Schweisser in der Zwischenzeit verloren. Auch die Frau soll noch Schulden abbezahlen müssen: Der Verteidiger des mutmasslichen Täters zitierte einen Bericht, wonach die Frau Leistungen aus der Invalidenversicherung zurückerstatten müsse. Ein rechtskräftiges Urteil gebe es in diesem Zusammenhang allerdings noch nicht.
Wer warf die Granate?
Der erste Prozesstag lieferte keine gesicherten Erkenntnisse darüber, wer die Granate geworfen haben könnte. Der Richter gab an, dass sich auf der Abzugslasche der Granate DNA-Spuren des Angeklagten befanden.
Die geschädigte Frau machte vor Gericht widersprüchliche Aussagen: Sie hatte der Polizei nach der Tat zu Protokoll gegeben, dass sie den Angeklagten am Tatort gesehen habe. Er soll sich im Wald versteckt haben, der an die Strasse des Tatorts grenzte.
Auf Nachfrage des Richters sagte sie am ersten Prozesstag jedoch, dass sie ihren Mann nur an den zwei Morgen zuvor mit eigenen Augen gesehen habe, nicht jedoch zur Tatzeit.
Die ehemalige Kochgehilfin konnte trotz mehrmaliger Nachfrage und mit einer gezeichneten Karte als Gedächtnisstütze nicht sagen, von wo der Sprengkörper geworfen wurde und wie sich die Explosion genau auf die Umgebung auswirkte. Ein Passant soll ihren Mann gesehen haben, ohne dass er ihn jedoch hätte klar identifizieren können.
Die erlittenen Verletzungen am Unterleib wurden erst später im Spital festgestellt. Bis sie ärztlichen Rat suchte, hatte die Frau noch Kontakt zu Freunden und Familienangehörigen, denen sie das Erlebte schilderte.
Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Wann das Urteil verkündet wird, ist noch ungewiss.
Vor Gericht bestritt der Angeklagte jegliche Schuld. Er habe nie eine Person mit einer Waffe bedroht - als sich die Attacke auf seine Frau ereignete, sei er nicht in der Nähe des Tatorts gewesen, sondern bereits auf dem Weg nach Bosnien.
Er sagte auf Nachfrage des Richters, dass er in die Schweiz zurückkehrte, weil ihn seine Schwester darüber benachrichtigte, dass die Polizei nach ihm suchte. An der Grenze in Chiasso TI wurde der 56-jährige gelernte Schweisser dann drei Tage nach der Tat von der Polizei festgenommen.
Der Beschuldigte gab vor Gericht an, dass er mit der geschädigten Frau in Trennung lebte. Laut dem Angeklagten wurde die Scheidung bereits in Bosnien durchgeführt. Sein Verteidiger erklärte jedoch vor Gericht, dass nicht abschliessend gesagt werden könne, ob das Urteil gültig sei.
Streit und Beleidigungen
Im November schickte er grobe Beleidigungen per SMS an die Nummer seiner Frau - allerdings ohne zu wissen, wen er genau mit der Botschaft adressierte, sagte der Beschuldigte am Montag vor Gericht.
Gemäss einem Urteil aus dem Januar 2014 musste der Angeklagte die gemeinsame Wohnung verlassen seiner Frau 1500 Franken Unterhalt zahlen.
Seit einem Streit im Februar 2014 hatte der mutmassliche Täter keinen Kontakt mehr zur Geschädigten - bei Einkäufen in Buchs AG und Aarau habe er seine Frau jedoch noch gesehen, sagte der Mann gegenüber dem Richter.
Beide plagten Schulden
Die beiden Personen bestätigten unabhängig voneinander, dass sie ihr Vermögen teilten - dazu zählen ein grösseres Einfamilienhaus in Bosnien sowie ein Konto in der Schweiz, zu dem Beide einen Zugang hatten.
Der Mann hatte einen Kredit von 40'000 Franken aufgenommen. Bei Haftantritt konnte er davon 8000 Franken abbezahlen. Sein Arbeitsplatz hat der Schweisser in der Zwischenzeit verloren. Auch die Frau soll noch Schulden abbezahlen müssen: Der Verteidiger des mutmasslichen Täters zitierte einen Bericht, wonach die Frau Leistungen aus der Invalidenversicherung zurückerstatten müsse. Ein rechtskräftiges Urteil gebe es in diesem Zusammenhang allerdings noch nicht.
Wer warf die Granate?
Der erste Prozesstag lieferte keine gesicherten Erkenntnisse darüber, wer die Granate geworfen haben könnte. Der Richter gab an, dass sich auf der Abzugslasche der Granate DNA-Spuren des Angeklagten befanden.
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Auf Nachfrage des Richters sagte sie am ersten Prozesstag jedoch, dass sie ihren Mann nur an den zwei Morgen zuvor mit eigenen Augen gesehen habe, nicht jedoch zur Tatzeit.
Die ehemalige Kochgehilfin konnte trotz mehrmaliger Nachfrage und mit einer gezeichneten Karte als Gedächtnisstütze nicht sagen, von wo der Sprengkörper geworfen wurde und wie sich die Explosion genau auf die Umgebung auswirkte. Ein Passant soll ihren Mann gesehen haben, ohne dass er ihn jedoch hätte klar identifizieren können.
Die erlittenen Verletzungen am Unterleib wurden erst später im Spital festgestellt. Bis sie ärztlichen Rat suchte, hatte die Frau noch Kontakt zu Freunden und Familienangehörigen, denen sie das Erlebte schilderte.
Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Wann das Urteil verkündet wird, ist noch ungewiss.
(bert/sda)
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