Anklage plädiert auf lebenslänglich nach Raubmord

publiziert: Donnerstag, 8. Mai 2003 / 20:49 Uhr

Weinfelden - Für den bestialischen Raubmord an einer Pöstlerin in Mettlen TG soll der Haupttäter lebenslänglich ins Zuchthaus. Seinem Komplizen droht eine Zuchthausstrafe von 16 Jahren. Die Urteile werden nächste Woche veröffentlicht.

Im zweitätigen Prozess gegen den 32-jährigen Hauptangeklagten und seinen 34-jährigen Komplizen vor dem Bezirksgericht Weinfelden ging es am Donnerstag um Mord. Die geständigen Täter hatten im Februar 1996 eine Aushilfsangestellte der Post in Mettlen mit acht Schüssen getötet. Beim Raub erbeuteten sie rund 50 000 Franken.

Laut Staatsanwalt haben beiden Männer die 33-jährige Frau auf bestialische Weise exekutiert. Selbst als die Frau vollständig gelähmt am Boden lag, habe der Hauptangeklagte sie noch sechs Mal in Brust und Hals geschossen und mit Fusstritten misshandelt. Um sie von ihrem Leiden zu erlösen habe der Komplize ihr einen Gnadenschuss in den Kopf gegeben, schilderte der Staatsanwalt die blutige Tat.

Die Ermordung der Zeugin sei von besonderer Grausamkeit und Habgier geprägt gewesen. Der mehrfach vorbestrafte Haupttäter müsse deswegen lebenslänglich ins Zuchthaus (Höchstdauer 25 Jahre), verlangte der Ankläger.

Sein Verteidiger sagte, der Täter habe nie die Absicht gehabt, sein Opfer zu töten. Vielmehr sei die Situation beim Raubüberfall ausser Kontrolle geraten. Deswegen dürfe er nicht wegen Mordes, sondern nur wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt und mit höchstens 12 Jahren Zuchthaus bestraft werden.

Ähnlich argumentierte auch der Verteidiger des Komplizen. Er plädierte auf Mittäterschaft bei vorsätzlicher Tötung. Dafür dürfe der 34-Jährige höchstens mit 10 Jahren Zuchthaus bestraft werden.

(bert/sda)

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