Anpassung des Degressiven Steuertarifs in Schaffhausen

publiziert: Dienstag, 7. Aug 2007 / 19:50 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 7. Aug 2007 / 20:27 Uhr

Schaffhausen - Die Schaffhauser Regierung hat beschlossen, den seit 2004 geltenden degressiven Steuertarif für hohe Einkommen und Vermögen zu ändern. Das Bundesgericht hatte diesen für verfassungswidrig erklärt. Die Revision soll ab 2009 gelten.

Schaffhausen will sich mit der Revision dem Steuerniveau der Zürcher Nachbarn annähern.
Schaffhausen will sich mit der Revision dem Steuerniveau der Zürcher Nachbarn annähern.
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Der teilweise degressive Steuertarif bleibe so lange in Kraft, bis der Schaffhauser Gesetzgeber einen anderen Steuertarif beschliesse, schreibt die Regierung in einem Communiqué.

Mit der zurzeit laufenden Revision, die die Unternehmen entlasten wird, solle die nötige Änderung nicht verknüpft werden.

Sonst würde sich die Reduktion der Unternehmensbesteuerung verzögern und könnte nicht wie geplant zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Im ersten Quartal 2008 will die Regierung dem Kantonsrat dann eine Vorlage zur Tarifrevision für natürliche Personen unterbreiten. Diese soll vor allem den Mittelstand entlasten.

Einheitlicher Steuersatz

Dann soll auch die Degression für steuerbare Einkommen über 500'000 Franken und Vermögen über 10 Mio. Fr. aufgehoben werden. Ausserdem ist geplant, Einkommen ab einer bestimmten Höhe mit einem einheitlichen Steuersatz, der so genannten «Flat Rate Tax» zu besteuern und die Vermögenssteuer zu senken.

Eine Steuertarifrevision, die die mittleren Einkommen spürbar entlastet, führt nach ersten Berechnungen zu Steuerausfällen von mindestens 10 Mio. Franken beim Kanton und den Gemeinden. Schaffhausen will sich mit der Revision dem Steuerniveau der Zürcher Nachbarn annähern.

(bert/sda)

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