Der Bericht wurde im Auftrag der Rechtskommission des Nationalrates erstellt. Gleichzeitig erarbeitete das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) einen Verhaltenskodex der allgemeinen Bundesverwaltung aus, der allen Bediensteten per Post nach Hause geschickt wurde. Danach dürfen Beamtinnen und Beamte nur Vorteile annehmen, die geringfügig und sozial üblich sind.
Die Obergrenze des Geringfügigen liegt laut Bericht bei wenigen hundert Franken. Die Obergrenze des sozial Üblichen liege meist deutlich tiefer. Entscheidend seien aber die Umstände im Einzelfall.
Grundsätzlich müssen Bundesangestellte Geschenke, Gratismeilen, Freiflüge, bezahlte Übernachtungen und andere Vergünstigungen ablehnen. Wenn sie aus Höflichkeit nicht refüsiert werden können, müssen sie der Amtsleitung unter Namensangabe der schenkenden Person übergeben werden.
(bert/sda)