Zuwanderungs-Initiative

Anti Muslim-Propaganda ist legal

publiziert: Mittwoch, 30. Jul 2014 / 16:39 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 30. Jul 2014 / 16:57 Uhr
Umstrittene Werbung gegen die Masseneinwanderungsinitiative ist legal
Umstrittene Werbung gegen die Masseneinwanderungsinitiative ist legal

Solothurn/Aarau - Ein Inserat des Egerkinger Komitees im Vorfeld der Abstimmung über die SVP-Volksinitiative «gegen Masseneinwanderung» hat nicht gegen das Verbot der Rassendiskriminierung verstossen. Darum führten nun die Strafanzeigen von Privatpersonen auch zu keinem Strafverfahren.

1 Meldung im Zusammenhang
Das Inserat des Egerkinger Komitees prognostizierte in einer Grafik, dass im Jahr 2030 eine Million Muslime in der Schweiz leben werde. Das Komitee warnte damit vor einer angeblichen Islamisierung. Es hatte die Anti-Minarett-Initiative lanciert. Präsident des Komitees ist der Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann.

Das Volk nahm die SVP-Volksinitiative «gegen Masseneinwanderung» am 9. Februar mit einer Ja-Mehrheit von 50,3 Prozent an. 17 Kantone stimmten der Initiative zu.

Privatperson erstattete Strafanzeige

Als Privatperson hatte Matthias Bertschinger aus dem Kanton Solothurn Anfang Februar gegen mehrere Mitglieder des Komitees Strafanzeige wegen Verdachts auf Verstoss gegen das Verbot der Rassendiskriminierung eingereicht.

Das in verschiedenen Zeitungen erschienene Inserat verletze «nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks», sondern erfülle auch den Tatbestand der Rassendiskriminierung, machte der Jurist und Autor eines eigenen Blogs geltend.

Die Strafanzeige hatte er bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eingereicht. Diese erliess eine Nichtanhand-Verfügung, welche einer Privatperson aus Winterthur eröffnet wurde. Diese Person hatte ebenfalls Anzeige erstattet, nämlich bei der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland.

Bertschinger erhielt nach eigenen Angaben vom Mittwoch ein Schreiben von der Kriminalpolizei Basel-Stadt, wonach von einer Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft abgesehen werde.

Sämtliche Beschuldigten seien nicht im Kanton Basel-Stadt ansässig, und das eingereichte Inserat stamme aus der «Neuen Zürcher Zeitung». Deshalb sei die Anzeige zumindest in seinem Fall als «trölerisch» zu bezeichnen.

Propaganda laut Staatsanwaltschaft erlaubt

Eine dritte Person hatte in der gleichen Sache bei der Staatsanwaltschaft Aargau eine Strafanzeige eingereicht. Die Staatsanwaltschaft sah ebenfalls von einer Strafverfolgung ab. Der Entscheid ist bereits rechtskräftig, hiess es auf Anfrage bei der Staatsanwaltschaft.

Das umstrittene Inserat ist laut Staatsanwaltschaft im Rahmen der politischen Abstimmung konzipiert und veröffentlicht worden. Bei der Informationsvermittlung seien insbesondere Interessenverbände nicht an das Objektivitätskriterium gebunden und dürften Propaganda betreiben.

Daher dürften Interessenverbände «Tatsachen tendenziös deuten, plakativ und polemisch sein - solange dies innerhalb der vom Recht gesetzten Grenzen geschieht». Das Inserat lege den Fokus auf einen rasanten Zuwachs der muslimischen Wohnbevölkerung in der Zukunft.

Aussagen über das Verhältnis von Angehörigen einer Religion zu Andersgläubigen seien zwar problematisch. Es wäre jedoch unverhältnismässig, in das Inserat das Schüren von Ressentiment gegen alle Muslime hinein zu interpretieren, wie es bei der Staatsanwaltschaft weiter heisst.

 

(jz/sda)

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Zum Nachdenken:
Weshalb genau wurde dieses Plakat nicht als "rassistisch", i.e. antiislamisch, verurteilt, während dasselbe Plakat, natürlich zurecht, als "rassistisch", i.e. antisemitisch, verurteilt würde, wenn das Wort Muslime durch Juden und der Niqab durch die Darstellung eines orthodoxen Juden ersetzt würde?
Blender
"erfülle auch den Tatbestand der Rassendiskriminierung, machte der Jurist und Autor eines eigenen Blogs geltend"
Die Grünen dürften diesem feinen Blender, aus Gründen des Selbstschutzes, nicht noch einmal die Steigbügel halten. Hoffentlich...
Fehlende Sensibilität der Justizbehörden
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus bedauert derweil in ihrem jüngsten Bericht an den Ausschuss der UNO zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD), dass es in ähnlich gelagerten Fällen nicht zu einer strafrechtlichen Verfolgung kam (Abstimmungsplakate mit der Aufschrift "Aarau oder Ankara?" beziehungsweise "Baden oder Bagdad?").
http://www.ekr.admin.ch/pdf/140121_Bericht_EKR_CERD_2014.pdf
Frontlinien ändern sich !
Arabische Staaten wie Saudis, Emirate, Aegypten, Jordanien usw. wenden sich offenbar vermehrt von der extremistisch islamischen Hamas ab. Sie gewähren das Vorgehen Israels sich zu verteidigen, wohl aus Angst, sie selber könnten Ziel von extremistischen Islamisten zur Schaffung von Gottesstaaten werden.
Es wird immer kälter in der Schweiz…
Dass eine derart unglaubliche bösartige narzisstische Entwertung einer ganzen Kategorie Menschen, welche zudem alle (un)möglichen statistischen Lügen enthält, in unserem Land mittlerweile nicht mehr als eindeutig „rassistisch“ verurteilt wird, beweist einerseits, dass es in unserem Land immer noch kälter wird, andererseits dass die Rassismus-Strafnorm auf keinen Fall abgeschafft werden sondern, im Gegenteil, weiter verschärft und ausgedehnt werden muss im Sinn eines Verbots jeglicher bösartiger Entwertung jeder Kategorie Menschen. Wer „Rassismus“ mittlerweile nicht (mehr) erkennt, der ersetze jeweils die Worte Moslem, Szinti, Roma, Kosovaren etc. durch „Jude(n)“. Manchem geht dann urplötzlich ein Licht auf.

Niemandem soll ein Maulkorb verpasst werden, alles darf gedacht und fast alles darf gesagt werden. Aber es gibt rein gar nichts, was nicht mit dem immer gebotenen Anstand und Respekt gesagt werden könnte. Deshalb gibt es auch keinen ethisch vertretbaren Grund, in einem demokratischen politischen Diskurs jemals "Rassismus" oder irgendeine andere Entwertung einer Kategorie Menschen bösartig einzusetzen und dies als Meinungsäusserungs- und Lügenfreiheit rechtfertigen zu wollen.
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