Antifeminist Kuhn mit Klage erfolglos

Antifeminist René Kuhn blitzt vor Bezirksgericht ab

publiziert: Dienstag, 22. Mai 2012 / 11:19 Uhr
Ende 2010 wurde Kuhn von der SVP der Stadt Luzern ausgeschlossen, weil sein Engagement nicht mit den Zielen der Partei zu vereinbaren sei. (Bildarchiv)
Ende 2010 wurde Kuhn von der SVP der Stadt Luzern ausgeschlossen, weil sein Engagement nicht mit den Zielen der Partei zu vereinbaren sei. (Bildarchiv)

Luzern - Der Luzerner SP-Politiker Lathan Suntharalingam ist vom Bezirksgericht Luzern vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen worden. Der Kantonsrat hatte den Antifeministen und ehemaligen SVP-Politiker René Kuhn als «Frauenhändler» bezeichnet.

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Der Vorwurf fiel 2009 während eines Wahlkampfs im Internet, als René Kuhn noch Präsident der SVP der Stadt Luzern war. Suntharalingam stützte sich auf einen Artikel im «Blick». Kuhn empfand diesen Vorwurf als ehrverletzend und reichte Klage ein.

Die Luzerner Staatsanwaltschaft schützte im vergangenen Jahr die Klage und verurteilte Suntharalingam wegen übler Nachrede zu einer Busse von 500 Franken und zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 80 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Gutglaubensbeweis erbracht

Dagegen appellierte Suntharalingam ans Bezirksgericht. Dort bekam er gemäss dem am Dienstag publizierten Urteils-Dispositiv Recht. Der Vorwurf des Frauenhandels sei ehrverletzend, hält das Gericht fest, und der Beschuldigte habe den Wahrheitsbeweis nicht erbracht.

Erbracht aber habe Suntharalingam den Gutglaubensbeweis. Gestützt auf einen Artikel im «Blick» vom Juli 1999, so das Bezirksgericht, habe er davon ausgehen dürfen, dass Kuhn im Nebenjob für eine Partnerschaftsagentur mit Inseraten in einem Männermagazin Frauen aus Drittweltländern in die Schweiz vermittelt habe.

Laut «Blick» hatte Kuhn auf die Frage, ob er mit seiner Vermittlungstätigkeit möglicherweise der illegalen Prostitution Vorschub geleistet habe, gesagt: «Vielleicht, ich weiss es nicht.» Der «Blick»-Journalist hatte vor Bezirksgericht bestätigt, dass dieses Zitat richtig sei.

Urteil nicht rechtskräftig

Im Urteil wird auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtes verwiesen. Demnach sei der Tatbestand des Menschenhandels in der Regel erfüllt, wenn junge Frauen, die aus dem Ausland kommen, unter Ausnützung ihrer schwierigen Lage zur Ausübung der Prostitution in der Schweiz engagiert werden.

Kläger Kuhn muss nun die Vorverfahrenskosten von 1250 Franken und die Gerichtsgebühr von 1000 Franken tragen. Ausserdem muss er Suntharalingam rund 5250 Franken Entschädigung zahlen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Der heute 45-jährige René Kuhn geriet in die Schlagzeilen, als er Feministinnen als zerlumpte Vogelscheuchen und als Gruselkabinett kritisierte. Im April 2010 gründete er die Interessengemeinschaft Antifeminismus. Ende 2010 wurde Kuhn von der SVP der Stadt Luzern ausgeschlossen, weil sein Engagement nicht mit den Zielen der Partei zu vereinbaren sei.

(knob/sda)

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