Freigabe angeordnet

Argentinien muss Archive zu Anschlag auf Israels Botschaft öffnen

publiziert: Donnerstag, 9. Apr 2015 / 07:11 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 9. Apr 2015 / 16:04 Uhr
Präsidentin Cristina Kirchner müsse die Geheimdienstarchive zu dem Attentat mit 29 Todesopfern und 200 Verletzten öffnen.
Präsidentin Cristina Kirchner müsse die Geheimdienstarchive zu dem Attentat mit 29 Todesopfern und 200 Verletzten öffnen.

Buenos Aires - Argentiniens Oberster Gerichtshof hat die Freigabe geheimer Akten zum Anschlag auf Israels Botschaft in Buenos Aires vor 23 Jahren angeordnet. Präsidentin Cristina Kirchner müsse die Geheimdienstarchive zu dem Attentat mit 29 Todesopfern und 200 Verletzten öffnen.

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Die Informationen zu der bis heute unaufgeklärten Tat aus dem Jahr 1992 müssten verfügbar gemacht werden, urteilten die Richter der höchsten Instanz im Lande am Mittwoch. Mitte März hatten sich Angehörige der Anschlagsopfer mit Kirchner getroffen und sie um die Freigabe der Unterlagen gebeten. Die Präsidentin sagte dies in einem Facebook-Eintrag bereits zu. Sie verwies jedoch zugleich darauf, dass dies vom Obersten Gerichtshof angeordnet werden müsse.

Die Hintergründe des Anschlags auf die israelische Botschaft wurden bislang nicht aufgeklärt. Es gab keine Prozesse oder Festnahmen in dem Fall, dessen Aufklärung dem Obersten Gerichtshof obliegt. Die libanesische schiitische Hisbollah-Miliz wird verdächtigt, hinter dem Anschlag zu stecken.

Israelitisch-Argentinischen Vereinigung

Zwei Jahre nach der Tat wurde 1994 ein Anschlag auf den Sitz der Israelitisch-Argentinischen Vereinigung (Amia) verübt, bei dem 85 Menschen starben und 300 weitere verletzt wurden. Auch hier wird die Hisbollah verdächtigt, das Attentat in Zusammenarbeit mit dem Iran begangen zu haben.

Kirchner wird vorgeworfen, sie habe die Ermittlungen zu dem Bombenanschlag in Buenos Aires behindert, um die Beziehungen zum Iran nicht zu belasten. Ende März bestätigte ein Berufungsgericht allerdings die Entscheidung, gegen Kirchner kein Verfahren wegen Strafvereitelung im Amt einzuleiten.

(nir/sda)

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