Arzt muss nach Verhütungspanne für Kind zahlen

publiziert: Dienstag, 14. Nov 2006 / 20:15 Uhr

Berlin - In Deutschland hat der Bundesgerichtshof einen Arzt wegen einer Verhütungspanne zur Zahlung von Unterhalt für das Kind einer Patientin verurteilt.

Der Arzt hatte der Frau ein lang wirkendes Verhütungsmittel verabreicht.
Der Arzt hatte der Frau ein lang wirkendes Verhütungsmittel verabreicht.
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Da dem Arzt ein Behandlungsfehler mit einem Verhütungsmittel für die Frau unterlaufen sei, müsse dieser für den dreijährigen Sohn Unterhalts-Entschädigung zahlen, entschied das oberste deutsche Gericht in einem veröffentlichten Urteil.

Die Entschädigung betreffe zum einen die bereits von den Eltern aufgebrachten Unterhaltsleistungen. Zum anderen müsse der Frauenarzt aber auch bis zum 18. Lebensjahr Unterhalt für das Kind zahlen. Dies hatte bereits die vorherige Instanz entschieden. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil.

Der Arzt hatte der Frau das lang wirkende Verhütungsmittel «Implanon» verabreicht. Es wurde in einem kleinen Röhrchen oberhalb der Ellenbogenbeuge implantiert. Ein halbes Jahr später wurde die Frau schwanger, das Implantat konnte bei ihr nicht mehr gefunden werden.

(smw/sda)

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