Aserbaidschan wegen Folter verurteilt

publiziert: Donnerstag, 11. Jan 2007 / 14:40 Uhr

Baku - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Aserbaidschan wegen schwerer Folter an einem Oppositionspolitiker verurteilt.

Sardar Jalaloglu sei im Gefängnis misshandelt worden.
Sardar Jalaloglu sei im Gefängnis misshandelt worden.
Zugleich wies das Strassburger Gericht die Regierung in Baku an, dem früheren Chef der Demokratischen Partei Aserbaidschans, Sardar Jalaloglu, 10 000 Euro an Schmerzensgeld zu zahlen.

Der heute 50-Jährige war im Oktober 2003 nach einer Kundgebung gegen das Ergebnis der Präsidentschaftswahl festgenommen und drei Tage lang unter anderem mit Stockschlägen auf die Fusssohlen misshandelt worden.

Bei der Einlieferung des Oppositionspolitikers ins Gefängnis stellte ein Arzt die Verletzungen fest. Die Ermittlungen gegen die vier beteiligten Polizisten wurden dennoch zwei Monate später «mangels Beweisen» eingestellt.

Foltervorwürfe untermauert

Der Gerichtshof für Menschenrechte verwies auf das ärztliche Gutachten, das die Foltervorwürfe untermauerte.

Auch habe das Anti-Folter-Komitee des Europarats bei Inspektionsreisen durch das vorderasiatische Land festgestellt, dass derartige Foltermethoden in den Polizeiwachen gängige Praxis seien.

Die aserbaidschanische Justiz habe ausserdem gegen das Grundrecht auf wirksame Rechtsmittel verstossen, weil die Foltervorwürfe nicht ausreichend überpüft worden seien.

(rr/sda)

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