Assistenzärzte müssen nur noch 50 Stunden arbeiten

publiziert: Mittwoch, 7. Apr 2004 / 14:07 Uhr

Bern - Ab 1. Januar 2005 gilt für alle Assistenzärztinnen und Assistenzärzte in der Schweiz die 50-Stunden-Woche. Der Bundesrat hat eine Verordnung zum Arbeitsgesetz in diesem Sinne geändert.

Heute arbeiten Assistenzärztinnen und -ärzte 60 Stunden und mehr in der Woche.
Heute arbeiten Assistenzärztinnen und -ärzte 60 Stunden und mehr in der Woche.
Durch die Verordnung unterstellt die Landesregierung nicht das gesamte Personal sämtlicher Kliniken und Spitäler den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes über Arbeits- und Ruhezeiten. In der Vernehmlassung hatten einige Kantone dieses Vorhaben abgelehnt. Sie befürchteten einen Anstieg der Gesundheitskosten.

Das Arbeitsgesetz regelt zwar die wöchentliche Arbeitszeit für Assistenzärzte in Privatspitälern. Vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen sind laut Christine Pitteloud vom Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) aber Spitäler, die Teil einer Verwaltung oder öffentlich-rechtliche Anstalten ohne Rechtspersönlichkeit sind.

In solchen Spitälern hätten Assistenzärzte deshalb ohne zeitliche Einschränkung eingesetzt werden können. Daher war es nötig, die Verordnung zu ändern. Heute arbeiten Assistenzärztinnen und -ärzte 60 Stunden und mehr in der Woche.

Mit dem bundesrätlichen Beschluss wird eine parlamentarische Initiative aus dem Jahr 1998 des damaligen Berner FDP-Nationalrates Marc F. Suter umgesetzt. In dem mit Menschliche Arbeitsbedingungen für Assistenzärzte überschriebenen Vorstoss forderte er, die gesamte Berufsgruppe dem Arbeitsgesetz zu unterstellen.

(bsk/sda)

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