Attentat-Akten: Reporter-Interesse legitim

publiziert: Montag, 27. Sep 2010 / 12:43 Uhr / aktualisiert: Montag, 27. Sep 2010 / 13:52 Uhr
An Bord der Convair CV-990 Coronado befanden sich 38 Passagiere und neun Besatzungsmitglieder als die Bombe im Frachtraum explodierte. (Symbolbild)
An Bord der Convair CV-990 Coronado befanden sich 38 Passagiere und neun Besatzungsmitglieder als die Bombe im Frachtraum explodierte. (Symbolbild)

Bellinzona - Die Bundesanwaltschaft (BA) muss neu darüber entscheiden, ob ein Journalist Einsicht in die Verfügung zur Einstellung der Ermittlungen über das Flugzeugattentat von Würenlingen erhält. Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde des Reporters gutgeheissen.

Bei dem Bombenattentat über Würenlingen AG auf ein Flugzeug der Swissair waren am 21. Februar 1970 47 Menschen ums Leben gekommen. Vor zehn Jahren hatte die BA ihre Ermittlungen zu dem Anschlag vorläufig eingestellt. Im vergangenen Juni ersuchte ein Journalist darum, Einblick in die entsprechende Verfügung nehmen zu können.

Legitimes Interesse

Die BA verwehrte dem Reporter sein Ansinnen. Er gelangte dagegen ans Bundesstrafgericht, das seine Beschwerde nun teilweise gutgeheissen hat. Die BA wird aufgefordert, das Gesuch neu zu beurteilen und eine nachvollziehbare Abwägung der auf dem Spiel stehenden privaten und öffentlichen Interessen vorzunehmen.

Gemäss den Richtern in Bellinzona hat der Journalist grundsätzlich ein legitimes Interesse für sein Gesuch geltend gemacht. Die Einsichtnahme setze lediglich voraus, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse nachweisen könne. Das sei hier der Fall.

Laut dem Reporter habe die Öffentlichkeit ein grosses Interesse daran zu erfahren, weshalb das Verfahren ohne Straffolge eingestellt worden sei. Zudem sei bis heute nicht klar, weshalb die mutmasslichen Täter trotz ihrer früheren Identifizierung nie hätten verhaftet werden können.

Hintergründe schon bekannt

Die BA ihrerseits hatte argumentiert, dass die Öffentlichkeit 2009 mit der Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation von SVP-Nationalrat Toni Bertoluzzi bereits ausführlich über die Hintergründe informiert worden sei. Ob dies der Fall ist, kann laut Gericht mangels ausreichender Informationen nicht beurteilt werden.

Der Swissair-Linienflug nach Tel Aviv war am 21. Februar 1970, einem Samstag, in Zürich-Kloten gestartet. An Bord der Convair CV-990 Coronado befanden sich 38 Passagiere und neun Besatzungsmitglieder.

Kurz nach dem Start explodierte im Frachtraum eine Bombe, die einen Brand auslöste, der zum Absturz führte. Eine palästinensische Terrorgruppe übernahm die Verantwortung.

(asu/sda)

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