Attest für Marco Camenisch entspricht nicht Erwartungen

publiziert: Mittwoch, 12. Mai 2004 / 10:06 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 12. Mai 2004 / 10:42 Uhr

Zürich - Für Geschworenengerichtspräsident Hans Mathys entspricht das Attest, das Camenischs Verhandlunsuntauglichkeit bescheinigt, nicht den Erwartungen. Das Gericht ordnete eine Untersuchung am Institut für Rechtsmedizin (IRM) an.

Marco Camenisch. (Archiv)
Marco Camenisch. (Archiv)
Der Anwalt des angeklagten Marco Camenisch hatte gesundheitliche Probleme seines Mandanten geltend gemacht. Diese machten es ihm in den nächsten Tagen unmöglich, an den Verhandlungen teilzunehmen.

Das ärztliche Zeugnis, das vom Gericht verlangt wurde, ist aber vage formuliert. Es bestätigt bloss, dass Camenisch gesundheitlich angeschlagen sei und für den Rest der Woche dispensiert werden solle. Das Gericht werde umgehend veranlassen, dass ein Arzt des Instituts für Rechtsmedizin die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten definitiv abklären lasse, sagte Mathys.

Aussagen von ehemaligen Mithäftlingen

Heute wurden weitere Zeugen befragt. Sie schilderten verschiedene Details zum Ausbruch einer Gruppe von Häftlingen - darunter Camenisch - aus der damaligen Strafanstalt Regensdorf im Dezember 1981. Dabei waren ein Aufseher getötet und einer schwer verletzt worden. Ein Teil der Aussagen wurde verlesen.

Der 52-jährige Camenisch hat sich seit Montag vor dem Zürcher Geschworenengericht zu verantworten. Die Anklage lautet auf Mord und Mordversuch. Das Urteil wird voraussichtlich am 4. Juni eröffnet.

(fest/sda)

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