Streumunition wird in der Schweiz verboten

Auch die Schweiz kann endlich Streumunition verbieten

publiziert: Montag, 5. Mrz 2012 / 19:12 Uhr / aktualisiert: Montag, 5. Mrz 2012 / 21:41 Uhr
Das Verbot von Streumunition wird im Kriegsmaterialgesetz verankert.
Das Verbot von Streumunition wird im Kriegsmaterialgesetz verankert.

Bern - Streumunition wird in der Schweiz verboten. Obwohl die Schweiz 2008 einer der ersten Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens über das Verbot von Streumunition war, hinkt sie mit Vertragsabschluss weit hinterher: Bisher haben über 68 Staaten die Konvention ratifiziert.

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«Es ist von grösster Wichtigkeit für die Schweiz, dass sie nicht das letzte Land ist, das die Konvention ratifiziert», sagte Hugues Hiltpold (FDP/GE). Von einem echten Fortschritt im internationalen humanitären Recht sprach Aussenminister Didier Burkhalter.

Streumunition fordere Opfer bei der Zivilbevölkerung. Solche Waffen dürften künftig keine Rolle mehr spielen. Auch wenn die Staaten der grossen Produzenten solcher Munition die Konvention nicht unterzeichnet hätten, habe sie eine wichtige Signalwirkung.

«Unterschätzen Sie die Wirkung nicht», sagte Burkhalter. Bei den Antipersonenminen sei nach der Ottawa-Konvention die Produktion praktisch zu Stillstand gekommen.

Zusatzrunde im Nationalrat

Im Ständerat war die Vorlage im vergangenen Herbst noch schlank durchgegangen. Im Nationalrat legte sie jedoch eine Strafrunde ein. In seiner alten Zusammensetzung vor den Wahlen hatte die militärisch geprägte nationalrätliche Sicherheitskommission (SIK) noch ein Nein zur Ratifizierung beschlossen.

Da der Nationalrat sich der Empfehlung seiner Kommission widersetzte und sich deutlich für ein Streumunitions-Verbot aussprach, musste die SIK nochmals über die Bücher. Die neuen Kräfteverhältnisse nach den Wahlen führten zu einem Ja ohne Gegenstimme in der Kommission und nun zu einem Ja im Nationalrat mit 146 zu 26 Stimmen.

Zur positiven Wende kam es aber auch, weil Militärexperten versichern konnten, dass die Schweizer Artillerie auch ohne Kanistergeschosse eine Zukunft hat. Wie Kommissionssprecherin Ursula Haller (BDP/BE) erklärte, geht die Entwicklung bei der Artillerie weg vom Flächenfeuer hin zu präzis gelenktem Feuer.

200'000 Kanistergeschosse in der Schweiz

Die Schweizer Armee besitzt rund 200'000 so genannte Kanistergeschosse, die nun unter das Verbot fallen. Sie wurden in den 1980er- und 1990er-Jahren beschafft und erreichen grösstenteils in den nächsten 10 bis 15 Jahren das Ende ihrer Nutzungsdauer.

Der Bundesrat hat nun acht Jahre Zeit, die Streumunitionsbestände zu vernichten. Nach dem Willen des Bundesrats sollen sie in der Schweiz zerstört werden. Kostenpunkt: 25 bis 35 Millionen Franken.

Die Konvention untersagt aber nicht nur die Verwendung solcher Geschosse, sondern auch deren Entwicklung, Produktion, Lagerung, Vermittlung und Transfer. Das Verbot wird im Kriegsmaterialgesetz verankert.

(asu/sda)

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