Ausländer dürfen im Waadt weiterhin abstimmen

publiziert: Montag, 30. Mai 2005 / 15:04 Uhr / aktualisiert: Montag, 30. Mai 2005 / 18:09 Uhr

Lausanne - In der Waadt bleibt das Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene unangetastet.

Bislang haben rund die Hälfte der rund 162 000 in der Waadt wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer das Stimmrecht erhalten.
Bislang haben rund die Hälfte der rund 162 000 in der Waadt wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer das Stimmrecht erhalten.
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Zum dritten Mal in Folge kamen die nötigen Unterschriften für eine Abschaffungs-Initative nicht zusammen. Zudem werden die Initianten wegen Wahlbetrugs angeklagt.

Verschiedene Gemeindeschreiber hätten per Zufall entdeckt, dass das Schriftbild von gewissen Unterschriften nicht mit dem tatsächlichen Schriftbild der betroffenen Person übereinstimmte, sagte Berhard Muhl, Adjunkt in der Waadtländer Justizdirektion, auf Anfrage.

Gefälschte Unterschriften

"Ganz offensichtlich waren diese Unterschriften von jemand anderem auf die Sammelbogen gesetzt worden, um die Zahl der gesammelten Unterschriften zu erhöhen", sagte Muhl weiter. Insgesamt sei die Echtheit von rund 30 Unterschriften fraglich.

Trotz dieser relativ kleinen Zahl, sei das Delikt genügend schwer, um eine Strafklage beim zuständigen kantonalen Untersuchungsrichter einzureichen. Seines Wissens sei dies der erste solche Fall bei einer Volksinitiative oder einem Referendum.

Zu wenige Unterschriften

Die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren hatte Ende November begonnen. Gemäss Angaben der Staatskanzlei, kamen innerhalb von vier Monaten 5583 Unterschriften zusammen.

Die Initiative gegen das Stimm- und Wahlrecht hätte bis Ende März mindestens 12 000 gültige Unterschriften zusammenbringen müssen.

Das gleiche Komitee hat in der Vergangenheit bereits zweimal versucht, das Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf Gemeindeebene abzuschaffen. Beide Male sind die Initianten mangels Unterschriften gescheitert.

Recht an Aufenthaltsdauer gebunden

Das Stimm- und das aktive und passive Wahlrecht auf Gemeindeebene war Anfang 2004 dank der 2002 vom Stimmvolk angenommenen neuen Kantonsverfassung eingeführt worden.

Bislang haben rund die Hälfte der rund 162 000 in der Waadt wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer das Stimmrecht erhalten. Das Recht ist an eine bestimmte Aufenthaltsdauer in der Schweiz und im Kanton gebunden.

(bsk/sda)

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