Ausreisegeld bezahlen

Ausreisegeld für Asylsuchende möglich

publiziert: Freitag, 7. Dez 2012 / 13:22 Uhr
Bund kann Asylsuchenden neu Ausreisegeld bezahlen
Bund kann Asylsuchenden neu Ausreisegeld bezahlen

Bern - Der Bund will Asylsuchende vermehrt mit finanziellen Anreizen zur Ausreise bewegen. Der Bundesrat hat am Freitag entsprechende Verordnungsänderungen verabschiedet. Die meisten Änderungen treten am 1. April 2013 in Kraft.

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Künftig kann der Bund Personen in Administrativhaft mehr Reisegeld bezahlen, wenn diese sich zur selbständigen Ausreise bereit erklären. Die Betroffenen sollen bis zu 500 Franken statt wie bisher bis zu 100 Franken erhalten.

In Einzelfällen kann der Bund zudem neu ein Ausreisegeld von maximal 2000 Franken entrichten. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen bereit sind, bei der Beschaffung ihrer Reisepapiere mitzuwirken und auszureisen.

Ausreisegeld gibt es ausserdem nur dann, wenn die Papierbeschaffung voraussichtlich länger als sechs Monate dauert, oder wenn die betroffene Person eine polizeilich begleitete Rückführung in den Heimatstaat verweigert hat beziehungsweise verhaftet wurde. Ziel ist die Deblockierung in besonders schwierigen Fällen.

Wegweisung beschleunigen

Die Kantone könnten diese neuen finanziellen Anreize nutzen, um den Wegweisungsvollzug zu beschleunigen, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in einer Mitteilung.

Für die Rückkehr und Rückkehrhilfe werden teilweise neue Bundesbeiträge geschaffen und bestehende erhöht. Hier geht es um die medizinische Begleitung bei Rückführungen auf dem Luftweg, um Dienstleistungen der kantonalen Flughafenbehörden und Gepräcktransporte. In schwierigen Fällen kann zudem die Zusatzhilfe flexibler erhöht werden.

Arbeit statt Sozialhilfe

Mit den Verordnungsänderungen regelt der Bund generell die Beiträge für Asylsuchende und Flüchtlinge neu und passt sie an. Unter anderem will der Bundesrat Fehlanreize eliminieren und so erreichen, dass Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene vermehrt arbeiten können.

Seit 2008 subventioniert der Bund die Sozialhilfe und die Integration mit Globalpauschalen. Dies habe bei der Integration in den Arbeitsmarkt teilweise zu Fehlanreizen geführt, schreibt das EJPD.

Für die Kantone sei es nicht in jedem Fall finanziell attraktiv gewesen, an Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene Arbeitsbewilligungen zu erteilen. Die kostenneutrale Änderung der entsprechenden Verordnungen beseitige diese Fehlanreize.

Keine Erhöhung der Haftkostenpauschale

Nicht erfüllt hat der Bundesrat ein Begehren der Kantone. Diese hatten in der Vernehmlassung gefordert, dass der Bund ihnen mehr an die Kosten für Personen in Administrativhaft zahlt. Dass er derzeit die Haftkostenpauschale nicht anheben will, begründet der Bundesrat mit der laufenden Asylgesetzrevision.

(bg/sda)

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