Autofreie Sonntage sind Bundessache

publiziert: Mittwoch, 28. Apr 2004 / 18:46 Uhr

Lausanne - Die Kantone können auf ihrem Gebiet keine autofreien Sonntage einführen. Laut Bundesgericht darf einzig der Bund Sonntagsfahrverbote erlassen. Es hat die Ungültigerklärung einer Initiative aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden bestätigt.

Das Bundesgericht hat entschieden.
Das Bundesgericht hat entschieden.
Der Kantonsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden hatte im März 2003 eine Volksinitiative für 12 autofreie Sonntage im Kantonsgebiet mit 58 zu 2 Stimmen für ungültig erklärt. Ein Mitglied des Initiativkommitees erhob dagegen Stimmrechtsbeschwerde ans Bundesgericht, die es nun abgewiesen hat.

Laut den Lausanner Richtern verlangt die Initiative ein möglichst weit gehendes Verbot des motorisierten Privatverkehrs auf einem möglichst grossen Teil des kantonalen Strassennetzes. Die Strassen sollten der Bevölkerung zum freien Gemeingebrauch zur Verfügung stehen.

Zulässig wären Ausnahmen unter anderem für Polizei, Ärzte und öffentlichen Verkehr. Gemäss Bundesgericht ist offenkundig, dass eine entsprechende Regelung nur auf dem gesetzgeberischen Weg erlassen werden könnte. Dies sei jedoch gemäss Strassenverkehrsgesetz einzig dem Bund vorbehalten.

Den Kantonen werde lediglich die Kompetenz eingeräumt, Verkehrsbeschränkungen auf bestimmten Strassen ihres Gebietes mittels Verfügung und Signalisation anzuordnen. Auf diese Weise lasse sich die Initiative jedoch von vornherein weder ganz noch teilweise umsetzen.

Es sei schlechterdings ausgeschlossen, eine solche Regelung zu verfügen, zu publizieren und sämtliche Strassen mit den nötigen Signalen und Markierungen zu kennzeichnen. Der Kantonsrat habe das Stimmrecht des Beschwerdeführers deshalb nicht verletzt, indem er die Initiative als bundesrechtswidrig eingestuft und für ungültig erklärt habe.

(rp/sda)

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