BAG droht Krankenkassen Bussen an

publiziert: Freitag, 14. Okt 2005 / 19:17 Uhr

Bern - Mit allerlei Finten versuchen mehrere Krankenkassen, ältere Menschen abzuwimmeln. Diese gelten als «schlechte Risiken».

Einzelne Kassen setzten im Internet eine Altersgrenze für die Bestellung von Aufnahmegesuchen.
Einzelne Kassen setzten im Internet eine Altersgrenze für die Bestellung von Aufnahmegesuchen.
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Nun reagiert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf die Verstösse gegen das Gleichbehandlungsgebot.

Krankenversicherer, welche die Pflicht verletzen, die an einer Aufnahme in die soziale Krankenversicherung Interessierten «ohne Willkür» zu beraten, müssen mit einem Bussgeld bis 5000 Franken rechnen. Theodor Laubscher, stv. Leiter der Abteilung Aufsicht Krankenversicherung beim BAG, bestätigte einen entsprechenden Bericht der «Neuen Luzerner Zeitung».

Mehrere Bussen seien bereits verhängt worden, im Zusammenhang mit der Anwendung von nicht genehmigten Prämien. Jetzt drohten Geldsanktionen auch für die willkürliche Ungleichbehandlung potenzieller Versicherter.

Altersgrenze im Internet

Einzelne Kassen setzten im Internet eine Altersgrenze für die Bestellung von Aufnahmegesuchen. Es gebe auch Situationen, wo die Vertragsabschlüsse nur paketweise, inklusive Zusatzversicherungen, möglich seien.

Das sei oft verbunden mit einer Gesundheitserklärung. Sei diese dann «mit Krankheitselementen belastet», werde von einem Beitritt zur Kasse abgeraten. Wer sich weigere, eine Gesundheitserklärung auszufüllen, «kommt im Internet einfach nicht mehr weiter».

Es gebe unterschiedlichste weitere Methoden, Ältere oder andere «schlechte Risiken» fernzuhalten, sei es auch nur, die Leute länger warten zu lassen. Solche Tricks hätten das BAG veranlasst, in einem Kreisschreiben mit Gültigkeit ab 1. Oktober die Versicherer auf die Pflicht zur Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes hinzuweisen.

Zugang für alle Interessenten

Versicherer, die die Möglichkeit bieten, die Prämien berechnen zu lassen und einen Aufnahmeantrag oder eine Offerte anzufordern, müssen das allen Interessenten zugänglich machen.

Das Bundesamt für Gesundheit habe eine Aufsichtsrolle, die es zu Recht ausübe, wenn es Hinweise habe, dass sich gewisse Kassen nicht korrekt verhielten, sagte der Sprecher des Krankenkassenverbandes santésuisse, Peter Marbet. Sämtliche Beitrittskandidaten müssten gleich behandelt werden. «Das gilt es zu respektieren.»

(bert/sda)

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