Umstrittenes Urteil gegen Reporter Viktor Dammann

BLICK zieht Bundesgerichts-Urteil nach Strassburg

publiziert: Mittwoch, 6. Jun 2001 / 07:49 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 6. Jun 2001 / 09:30 Uhr

Zürich - Die Zeitung «Blick» zieht ein Bundesgerichtsurteil gegen ihren Reporter Viktor Dammann weiter an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dies kündigte «Blick»-Chefredaktor Jürg Lehmann in einem Kommentar in der heutigen Ausgabe an.

Das Bundesgericht hatte ein Urteil gegen «Blick»- Reporter Viktor Dammann wegen Anstiftung zu einer Amtsgeheimnisverletzung bestätigt. Der Journalist hatte nach dem Millionenraub auf die Fraumünsterpost bei der Zürcher Staatsanwaltschaft angerufen. Er wollte Auskunft über Vorstrafen von Personen, die nach dem Raub verhaftet worden waren. Dabei hat er nach Ansicht des Gerichts eine Amtgeheimnisverletzung in Kauf genommen.

Allerdings stiess das Urteil aus Lausanne in Expertenkreisen auf Unverständnis.

Noch im erstinstanzlichen Urteil wurde Dammann frei gesprochen. Diese Instanz kam damals zum Schluss, dass eine blosse Frage noch keine Anstiftung zu einer Amtsgeheimnisverletzung sein könne. Überdies sind Vorstrafen, die auf öffentlich ergangenen Urteilen fussen, keiner amtlichen Geheimhaltung unterstellt.

(bb/sda)

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