BVG-Mindestzinssatz soll unverändert bleiben

publiziert: Dienstag, 31. Aug 2010 / 15:34 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 31. Aug 2010 / 17:42 Uhr
Bereits letzten Herbst hatte es der Bundesrat abgelehnt, den Zinssatz zu ändern.
Bereits letzten Herbst hatte es der Bundesrat abgelehnt, den Zinssatz zu ändern.

Bern - Trotz solidem Wirtschaftswachstum im laufenenden Jahr soll das Kapital der zweiten Säule auch nächstes Jahr nur mit 2 Prozent verzinst werden. Dies schlägt die Kommission für berufliche Vorsorge dem Bundesrat vor, der diesen Herbst entscheiden wird.

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Angesichts der wirtschaftlich unsicheren Zeiten, habe die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) den Entscheid mit grosser Mehrheit gefällt, sagte Kommissions-Präsident Claude Frey und kommentierte damit die am Dienstag veröffentlichte Empfehlung.

Die Kommission hat laut Frey Mindestzinssätze zwischen 1,5 und 2,75 Prozent geprüft. Die Anträge für die tiefen Zinssätze stammten von den Kommissionsvertretern der Versicherer, die Anträge für eine Erhöhung von den Gewerkschaftsvertretern.

Die Kommission berücksichtigte bei ihren Überlegungen die Rendite marktgängiger Anlagen, insbesondere der sicheren Bundesobligationen. Berücksichtigt wurden aber auch die Renditen von anderen Anleihen, von Aktien sowie von Liegenschaften.

Zu deutlichen Baissen gekommen

Die Prüfung habe gezeigt, dass der Zinssatz nächstes Jahr bei 2,18 Prozent liegen müsste, sagte Frey. Da es an den Finanzmärkten in den letzten Wochen aber zu deutlichen Baissen gekommen seien, habe sich die Kommission für einen vorsichtigen Kurs ausgesprochen.

Der Bundesrat wird im Herbst entscheiden. In der Regel folgt er den Empfehlungen der BVG-Kommission. Der Mindestzinssatz von 2 Prozent gilt seit Anfang 2009. Bereits letzten Herbst hatte es der Bundesrat abgelehnt, den Zinssatz zu ändern.

Bundesratsentscheid

Im Jahr 2008 hatte der Mindestzinssatz noch bei 2,75 Prozent gelegen. Angesichts der gravierenden Finanzkrise hatte der Bundesrat im Herbst 2008 aber beschlossen, den Zinssatz auf 2 Prozent zu senken.

Der Mindestzinssatz gilt für die Altersguthaben aus dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge, der auf den Löhnen zwischen 20'520 und 82'080 Franken erhoben wird. Die Kassen können die Sparkapitalien der Versicherten höher verzinsen, wenn sie über die nötigen Wertschwankungsreserven und Rückstellungen verfügen.

(ade/sda)

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