Bern - Ob das Steuerabkommen mit Deutschland je in Kraft treten wird, ist ungewiss. Fest steht jedoch bereits, wie es im Detail umgesetzt würde: Die Steuerverwaltung hat den Entwurf zu Wegleitungen über die Rechte und Pflichten der Banken veröffentlicht.
Die eine Wegleitung betrifft die Regularisierung der Schwarzgelder: Kunden der betroffenen Staaten sollen ihre Gelder nachversteuern oder offenlegen. Die andere Wegleitung betrifft die Abgeltungssteuer, die künftig auf Kapitalerträgen erhoben würde.
Kunden müssen bis Ende Mai entscheiden
In den Wegleitungen werden unter anderem die Fristen geregelt. Demnach müssen die Banken die betroffenen Kunden innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der Abkommen über die Wahlmöglichkeiten informieren. Sie sollen den Kunden also mitteilen, dass sie entweder ihre Konten offenlegen oder anonym einen Teil des Vermögens abliefern müssen.
Treten die Abkommen am 1. Januar 2013 in Kraft, haben die Kunden bis am 31. Mai Zeit, sich zu entscheiden. Sie müssen der Bank für jede Konto- oder Depotverbindung schriftlich mitteilten, ob sie die Vermögenswerte melden oder durch eine Einmalzahlung nachversteuern wollen. Liegt der Bank bis zum Stichtag keine entsprechende Mitteilung vor, muss sie ohne Ermächtigung eine Massnahme zur steuerlichen Regularisierung vornehmen.
Monatliche Übermittlung an den Partnerstaat
Die Informationen im Rahmen der freiwilligen Meldungen müssen die Banken der Steuerverwaltung monatlich übermitteln. Die erste Übermittlung würde im Fall von Deutschland am 31. Juni erfolgen. Die Steuerverwaltung übermittelt ihrerseits die Informationen monatlich an den Partnerstaat, im Fall von Deutschland erstmals am 3. Juli 2013.
Ins Ausland abgezogene Vermögenswerte müssen die Banken dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen bis spätestens Ende Februar 2014 melden. Definiert sind auch die Voraussetzungen dafür, dass Vermögenswerte gemeldet werden. Im Fall von Deutschland ist eine Voraussetzung, dass die Konten zwischen dem Tag der Unterzeichnung - dem 21. September 2011 - und dem Tag vor Inkrafttreten des Abkommens saldiert wurden.
Steuerverwaltung kontrolliert
Für die Kontrolle ist die Steuerverwaltung zuständig. Sie kann Kontrollen direkt vor Ort vornehmen oder Unterlagen einfordern. Ferner kann sie Bankenvertreter zur Einvernahme vorladen. Auf den Verdacht hin, dass eine Bank ihre Pflichten aus den Abkommen grobfahrlässig verletzt, kann die Steuerverwaltung eine Kontrolle auch ohne Voranmeldung vornehmen.
In den Wegleitungen sind zahlreiche technische Aspekte sowie der Umgang mit Sonderfällen geregelt. Die Schweizerische Bankiervereinigung war in deren Erarbeitung involviert. Für die Banken handle es sich um eine wichtige Grundlage, um die Umsetzung vorbereiten zu können, sagte Sprecher Thomas Sutter am Dienstag auf Anfrage. Die Banken könnten nicht erst Ende November damit beginnen.
Dann entscheidet das Stimmvolk über die Abkommen, sofern das Referendum zustande kommt. Das Abkommen mit Deutschland droht allerdings bereits vorher zu scheitern, am Widerstand in Deutschland.
(alb/sda)
- Midas aus Dubai 3025
Quälende Frage bei 1:12 Wie können wir darauf vertrauen dass der staatliche Geheimdienst bei ... heute 01:18 - Midas aus Dubai 3025
Liebe Genossen Unsere Sozialisten und Kommunisten werfen sich ja wieder mächtig in's ... heute 00:58 - thomy aus Bern 3811
1 zu 12-Intiative heisst ..., Nur, damit ich mir das zu Gemüte führen kann. Am Beispiel eines, einer ... gestern 22:20 - keinschaf aus Henau 1519
Das nächste Mal... ...bitte etwas auf die Rechtschreibung schauen, JB;-) Wenn schon der ... gestern 19:14 - Kassandra aus Frauenfeld 739
Sehr kurze "gute Zeit"! Gerade einmal 12 Minuten! gestern 16:15 - Kassandra aus Frauenfeld 739
Und weswegen? Weil man dieses komische Ding als Sonnen- oder Windrad bezweichen ... gestern 16:08 - frusti aus Kirchdorf 17
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