Bankfehler hat für Tessiner Rentnerpaar ein teures Nachspiel

publiziert: Donnerstag, 20. Mrz 2008 / 11:32 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 20. Mrz 2008 / 12:48 Uhr

Lugano - Der Fehler einer Bank kommt ein Tessiner Ehepaar teuer zu stehen. Das Strafgericht verurteilte die beiden Rentner zu 4 respektive 3 Monaten Gefängnis bedingt. Sie hatten Teile des Geldes verjubelt, das irrtümlicherweise auf ihrem Konto gelandet war.

Landet Geld auf dem Konto, und man weiss nicht woher, besser nicht ausgeben.
Landet Geld auf dem Konto, und man weiss nicht woher, besser nicht ausgeben.
Zuvor hatten sich der 76-jährige Mann und seine acht Jahre jüngere Frau mehrmals bei ihrem Kundenberater erkundigt, woher die rund 380'000 Franken stammten, die sich plötzlich auf ihrem Konto befanden. Sie erhielten zur Antwort, dass alles in Ordnung sei, wie während des Prozesses dargelegt wurde.

Das Paar ging deshalb davon aus, dass die Bank die 38'000 Franken, die es vor Jahren angelegt hatte, gewinnbringend investiert hatte. Mit dem unerwarteten Geldsegen finanzierte es die Renovation des Hauses und den Kauf eines Autos.

Stutzig wurde die Bank erst, als Anfang 2007 ein italienischer Kunde Anzeige erstattete. Sein Kontostand schien ihm verdächtig niedrig. Bei internen Abklärungen stiess die Bank rasch auf den Irrtum, der sich im Jahr 2000 ereignet hatte.

Die Bank erstattete daraufhin Anzeige gegen das Ehepaar. Die Tessiner Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen allerdings rasch wieder ein. Sie glaubte den Beschuldigten, die behaupteten, guten Gewissens gehandelt zu haben.

Daraufhin zog die Bank den Fall vor das Appellationsgericht, das einen Prozess anordnete. Das Strafgericht verurteilte nun das Paar sowie deren 43-jährige Tochter wegen illegalem Gebrauch von Vermögenswerten zu bedingten Haftstrafen zwischen 3 und 4 Monaten.

Die Angeklagten hätten merken müssen, dass sie nicht die rechtmässigen Besitzer des Geldes waren, hielt das Strafgericht in seinem Urteil fest. Sie hätten deshalb bei der Bank insistieren müssen.

Die Verteidigung der Verurteilten kündigte an, gegen das Urteil Beschwerde einzureichen.

(fest/sda)

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